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Grodziski Rower Miejski

 

Geschäftsbedingungen
System Grodziski Rower Miejski

Gültig ab dem 14.08.2023

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Geschäftsordnung legt die Voraussetzungen und Bedingungen für die Nutzung von Stadtfahrädern, die als Grodzisk-Stadtfahrrad-System, (im Weiteren GRM genannt) angeboten werden, fest. Das Grodzisk-Stadtfahrrad-System ist durch die Gemeinde Grodzisk Mazowiecki auf ihrem Gebiet organisiert und durch die Firma Nextbike Polska S.A. in Umstrukturierung, die das System betreibt, zur Verfügung gestellt worden.
2. Die Benutzerordnung von GRM samt der Datenschutzerklärung wird unentgeltlich auf der Website www.rowery.grodzisk.pl auf eine Weise zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen, diesen zu übernehmen, zu kopieren und aufzubewahren. Dieses Dokument kann auch am Sitz der Nextbike Polska S.A. in Umstrukturierung mit Sitz in Warschau erhalten werden.
3. Kontakt:
Nextbike Polska S.A. in Umstrukturierung
ul. Przasnyska 6b
01 – 756 Warszawa
E-Mail: ck@rowery.grodzisk.pl
Tel.: 22 244 10 10
Tel.: 22 292 56 88 (Anrufkosten gemäß den Providertarifen).
4. Die Nextbike-Systeme sind kompatibel, d.h. das registrierte Konto in einem der Systeme ermöglicht die Verwendung der Fahrräder aus dem Fahrradverleih in anderen Städten.

II. Definitionen.

1. Benutzerordnung – diese Benutzerordnung bestimmt die allgemeinen Geschäftsbedingungen von GRM, insbesondere die Bedingungen, den Umfang der Rechte und Pflichten und die Verantwortlichkeiten der Personen, die den Fahrradverleih im GRM-System benutzen. Die Annahme der Bestimmungen der Benutzerordnung und die Erfüllung aller darin festgelegten Bedingungen ist die Grundlage und Voraussetzung der Genehmigung, um ein Fahrrad im GRM- System leihen zu können.
2. Vertrag – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten in der Benutzerordnung festlegt. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag mit dem Inhalt, der die Bestimmungen dieser Benutzerordnung umfasst, automatisch bei der Registrierung des Kunden im GRM-System abgeschlossen wird, und unter der Bedingung, dass der Kunde erklärt, die Benutzerordnung akzeptiert zu haben und die Startgebühr bei der Registrierung im GRM-System bezahlt hat.
3. Betreiber – Nextbike Polska S.A. in Umstrukturierung – Gesellschaft, welche die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bedienung von GRM leistet, innerhalb des Konsortiums des Unternehmens Nextbike Polska S.A. in Umstrukturierung. ul. Przasnyska 6b, 01-756 Warschau, eingetragen in das Handelsregister der Unternehmer des Nationalen Gerichtsregisters, geführt durch das Amtsgericht für die Stadt von Warschau, 13. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000362899, REGON-Nummer (statistische Nummer) 021336152, NIP-Nummer (Steuernummer) 8951981007.
4. GRM-System – durch den Betreiber betätigtes Fahrradverleih-System, das insbesondere Fahrräder, technische Infrastruktur, Anwendungen und Geräte zum Fahrradverleih umfasst.
5. Kunde – Teilnehmer des GRM-Systems, der die Benutzerordnung angenommen hat und sich im GRM-System registriert hat.
6. GRM-Service – Die durch den Betreiber durchzuführenden Tätigkeiten, verbunden mit der Nutzung, den Reparaturen und der Instandhaltung von GRM.
7. GRM-Kontaktzentrum (KZ) – eine durch den Betreiber gestartete Plattform, die den Kunden telefonischen Kontakt mit dem Betreiber mittels einer Infolinie unter den Nummern 22 244 10 10 und 22 292 56 88, Kontakt per E-Mail an die Adresse ck@rowery.grodzisk.pl und die Bedienung rund um die Uhr möglich macht. Die Informationen über das Funktionieren des KZ entnehmen Sie bitte der Webseite www.rowery.grodzisk.pl.
8. GRM-Station – Ein Satz von Fahrradständern mit Ausrüstungen zur Selbstregistrierung im GRM-System und zum Fahrradausleih über die GRM-Terminals. Die Liste der GRM-Stationen befindet sich auf der Webseite von www.rowery.grodzisk.pl.
9. GRM- Terminal – ein Gerät zum selbständigen Ausleihen von Fahrrädern, die sich an den GRM-Stationen befinden.
10. Kunden Id-Nummer – persönliche Nummer, die dem Kunden durch den Betreiber zugeordnet ist, in numerischer Version gespeichert, in Form einer Mobiltelefonnummer, die der Kunde bei der Registrierung im GRM-System definiert hat, und eine 6-stellige PIN-Nummer, die bei der Registrierung im GRM definiert wurde. Um den Prozess der Ausleihe und der Fahrradrückgabe im GRM-System zu optimieren darf der Kunde, nach deren Aktivierung, ELS Elektronischen Studierendenausweis oder Zahlungskarte in Form einer Proximity Card , benutzen. Während der Ausleihe und der Rückgabe des Fahrrads werden diese gleichermaßen mit der ID-Nummer des Kunden behandelt. Während der Ausleihe und der Rückgabe des Fahrrads hat der Kunde die folgenden Mittel der Identifizierung;
a. Die Mobiltelefonnummer, die zusammen mit der PIN als Kunden-ID-Nummer behandelt wird,
b. Elektronischer Studierendenausweis (ELS), Proximity Card, personalisierte elektronische Karte (Chip + RFID) mit einer einzigartigen, kodierten Nummer zusammen mit der PIN-Nummer,
c. Zahlungskarten – Verbraucher Kredit-, Debit- und Prepaid-Karten, ausgegeben durch Zahlungsorganisationen der Emittenten von Visa International und Mastercard International und andere, die den Anforderungen entspricht, um sie als ein elektronisches Zahlungsinstrument im Sinne des Gesetzes über elektronische Zahlungsinstrumente zu erkennen (d.h. Polnisches Gesetzblatt vom Jahre 2012, Position 1232) zusammen mit der PIN-Nummer. Die Terminals sind für den Einsatz mit der Produktfamilie PayPass und PayWave angepasst.
Nachdem Sie sich in Ihr Konto bei www.rowery.grodzisk.pl angemeldet haben, können Sie die PIN ausschalten, indem Sie die folgende Option deaktivieren: Bei jeder Ausleihe und Rückgabe, aus Sicherheitsgründen, bitte fragen Sie mich nach meiner PIN-Kode. Mit dieser Option können Sie ein Fahrrad ausleihen / rückgeben, ohne die PIN-Kode eingeben zu müssen, mit den Identifikationsmethoden wie unter: b, c, d und e angegeben, am Terminal.
11. Liste der Gebühren und Mahnungen – Preisliste von Dienstleistungen und Gebühren von GRM, die ein integraler Bestandteil des Vertrags ist. Die Preise sind auf der Website www.rowery.grodzisk.pl erhältlich.
12. Kosten für die Reparatur und Wiederherstellung des Fahrrads im GRM-System – Preisliste für Teile und Dienstleistungen, die mit der Reparatur oder der Wiederherstellung des Fahrrads verbunden sind.
13. Prepaid-Konto – persönliches Konto des Kunden im Abwicklungssystem des GRM-Systems, auf dem Transaktionen von Abbuchung und Kreditieren für die Nutzung der Dienstleistungen und Produkte des GRM-Systems in Übereinstimmung mit den Preislisten von Gebühren und Mahnungen von GRM, durchgeführt werden. Das Prepaid-Guthaben kann durch den Kunden mit Einzahlung der Mittel im Voraus, in Form von Vorauskasse, aufgefüllt werden.
14. Startgebühr – Einschreibegebühr auf das GRM-System in Höhe von 10 PLN brutto (wörtlich: zehn Złoty) zu zahlen durch den Kunden bei der Registrierung in GRM, deren Beitrag die Zustimmung des Kunden zu den Bestimmungen dieser Benutzerordnung bedeutet und gleichzeitig auch die erste Zahlung als Vorauszahlungsbetrag ist.
15. Vorauszahlungsbetrag (Aufladebetrag) – Betrag für künftige Ausleihe einbezahlt auf das Prepaid-Konto..
16. Sicherheitsverfahren – jedes Verfahren durch den Betreiber im Falle, wenn ein Fahrrad innerhalb der geforderten Zeit und im geforderten Zustand nicht zurückgegeben wird, insbesondere Ermittlungsverfahren, Inkasso und Gerichtsverfahren.
17. Nutzungszone – Verwaltungsgrenze der Grodzisk Mazowiecki.
18. Fahrradausleihe – Ausleihe des Fahrrads aus einer GRM-Station mit einer Kunden-Id-Nummer oder auf die im Abschnitt II.10 beschriebene Art und Weise. Der Ausleih-Prozess, wird im Punkt VII der Benutzerordnung beschrieben.
19. Fahrradrückgabe – das Fahrrad wird zur GRM-Station zurückgebracht. Der Rückgabeprozess wird im Punkt X der Geschäftsordnung bestimmt.
20. Elektroschloss – Freigabemechanismus und Verriegelungsmechanismus des Fahrrads in der Dockingstation. Das durch ein Elektroschloss gesperrte Fahrrad kann nur direkt am Terminal ausgeliehen werden.
21. Promotionsgutscheine – Der Betreiber bietet die Möglichkeit, das Konto, das Sie im GRM-System angelegt haben, aufzuladen. Der Aufladungsbetrag und dessen Betrag werden vom Betreiber festgelegt, der Betrag wird nicht zurückerstattet, das heißt, es ist unmöglich, das Geld auszuzahlen. Die Mittel von der Aufladung werden zuerst, vor den Mitteln die durch den Kunden einbezahlt werden, verwendet. Im Fall von Promotionsgutscheinen werden die Einzelheiten bezüglich des Betrags, Verfalldatums und des Grundes zur Erkennung in der Promotionsordnung auf der Webseite des System verfügbar bestellt, bestimmt.
22. Kontosperre – eine vorbeugende Maßnahme, die der Betreiber verwenden kann. Im Falle einer Verletzung der Bestimmungen dieser Benutzerordnung, insbesondere, wenn ein Schaden des Betreibers eingetreten ist, behält sich der Betreiber das Recht vor, das Konto des Kunden, bis die Sache erklärt wird, zu sperren. .

III. Allgemeine Bedingungen zur Nutzung des GRM-Systems

1. Um das System von GRM verwenden zu können, müssen Sie als Kunde die bei der Registrierung erforderlichen persönlichen Daten angeben, die in dieser Benutzerordnung enthaltenen Benutzungsbedingungen akzeptieren und eine Startgebühr bezahlen. Die Bedingung zur Nutzung von GRM ist es auch, ein Mindestguthaben auf dem Prepaid-Konto des Kunden zum Moment jeder Ausleihe in Höhe von 10 PLN (wörtlich: zehn Złoty) zu haben.
2. Der Betreiber leiht den Kunden ein Fahrrad unter den Bedingungen aus, so wie in der Benutzerordnung festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu erfüllen, vor allem, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen und das Fahrrad in Übereinstimmung mit der Benutzerordnung zu benutzen.
3. Personen im Alter ab 13 Jahren und unter 18 Jahren (im Folgenden Minderjährige genannt) sind verpflichtet, vor dem Abschluss des Vertrags, dem Betreiber die schriftliche Zustimmung zumindest eines Elternteils oder der Erziehungsberechtigten für den Abschluss des Vertrags zu übermitteln, sowie auch eine Erklärung, dass sie die Verantwortung für eventuelle Schäden übernehmen, entstanden insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrags und die laufenden Verpflichtungen zu decken, die in der Preisliste der Gebühren und Mahnungen und Kosten der Reparaturen und Wiederherstellung des Fahrrads im GRM-System. In der Erklärung müssen sich die Eltern oder die Erziehungsberechtigten dazu verpflichten, das Konto eines Minderjährigen im System GRM nachzufüllen. Die Zustimmung und die Erklärung sind per E-Mail an die Adresse: ck@rowery.grodzisk.pl zu verschicken oder per Post in der Form eines Briefes an die Adresse des Betreibers oder persönlich an den Sitz des Kundenzentrums GRM.
4. Der Kunde kann bis zu vier Fahrräder gleichzeitig leihen. Nach vorheriger Reservierung ist es möglich, die Anzahl der Fahrräder während einer gleichen Ausleihe zu erhöhen.
5. Verwendung eines Leihfahrrads ist in der Nutzungszone erlaubt.

IV. Verantwortung / Verpflichtung

1. Der Kunde ist für die Verwendung des Fahrrads in Übereinstimmung mit seinem Zweck und den Bedingungen der Benutzerordnung verantwortlich.
2. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad fahrbereit und in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Ausleihe zurückzugeben. Der Kunde haftet für die Folgen der Ereignisse, die sich aus der Verletzung der geltenden Gesetze durch den Kunden bei der Verwendung des GRM-Systems ergeben.
3. Die GRM-Fahrräder dürfen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken benutzt werden.
4. Der Kunde ist für das Fahrrad / alle ausgeliehenen Fahrräder verantwortlich, die gleichzeitig bei einer Ausleihe ausgeliehen wurden, ab dem Moment der Vermietung von der GRM-Station bis zur Rückgabe zur GRM-Station. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden und Diebstahl von einem Leihfahrrad zu verhindern, die nach der Ausleihe des Fahrrads von jeder GRM-Station, bis zum Rückgabe des Fahrrads zu einer beliebigen GRM-Station aufgetreten sind.
5. Im Falle des Diebstahls eines Fahrrades während der Ausleihe ist der Kunde verpflichtet, das KZ GRM davon zu informieren und den Diebstahl (Raub) in der nächsten Polizeistation sofort anzuzeigen..
6. Es ist verboten, das Fahrrad vom GRM-System, durch Personen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen und psychotropen Substanzen oder Ersatzstoffen im Sinne der Vorschriften über die Gegenwirkung der Drogensucht, starker antiallergischer Mittel, anderer Medikamente zu verwenden, die es per Definition verbieten oder empfehlen, auf das Fahren zu verzichten.
7. Der Kunde trägt die volle und vollständige Verantwortung und verpflichtet sich, alle Geldstrafen, Gebühren, etc., die vom Kunden empfangen wurden, verbunden mit dem Gebrauch eines Fahrrades und ihm aus Eigenschuld auferlegt wurden, zu zahlen. Der Kunde haftet nicht für Geldstrafen, Gebühren, etc. die ihm auferlegt wurden und welche sich aber aus der Schuld des Betreibers ergeben.
8. Im Falle nachgewiesener Schäden, die aus dem unsachgemäßen Gebrauch der Ausrüstung, die Teil des GRM-Systems ist, folgen, verpflichtet sich der Kunde, die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung der Ausrüstung zu deren ursprünglichen Zustand vor der Abbuchung zu decken. Für die Ausführung notwendiger Reparaturen wird der Betreiber dem Kunden eine entsprechende Rechnung oder eine MWSt-Rechnung ausstellen. Die Bewertung der einzelnen Teile des Fahrrads, die durch Verschulden des Kunden beschädigt wurden, erfolgt auf der Basis der Anlage 2 zu dieser Benutzerordnung, genannt „Kosten für die Reparatur und Wiederherstellung des Fahrrads im GRM-System“.
9. Im Falle einer fehlerhaften Rückgabe des Fahrrads aus Verschulden des Kunden, hat der Kunde die Kosten für die weitere Ausleihe zu vertreten und ist für die möglichen Diebstahl und Beschädigung verantwortlich. Im Falle von Schwierigkeiten mit der Rückgabe des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet, das KZ GRM zu kontaktieren.
10. Jede absichtliche Sachbeschädigung des Eigentums des Betreibers hat das Einleiten eines Gerichtsverfahrens zur Folge. Der Betreiber ist berechtigt, die Abdeckung aller angemessenen Kosten von Beschädigung und Zerstörung, einschließlich Anwaltskosten, vom Täter, geltend zu machen.
11. Der Kunde ist für Schäden bis zur vollen Höhe verantwortlich, die aus der Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags entstanden sind,, wobei ein der Elemente der Schäden die sogenannten Wiederbeschaffungskosten des Fahrrads sein könnte, welche in den Preislisten der Gebühren und Strafen und in der Tabelle Kosten der Fahrrad-Reparatur und Wiederherstellung im GRM-System festgelegt sind..
12. Die Benutzer dürfen die Fahrräder des gegebenen Systems mit den Autos und anderen Verkehrsmitteln von Privatpersonen, nicht transportieren, ausgeschlossen die Transportmittel des Stadtverkehrs.

V. Registrierung

1. Um das System von GRM verwenden zu können, müssen Sie sich zuvor als Kunde registrieren und eine Startgebühr bezahlt haben.
2. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite www.rowery.grodzisk.pl. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich telefonisch über einen Kontakt mit einem Mitarbeiter von GRM-Kontaktzentrum (KZ GRM) anzumelden oder sich am Terminal von GRM mit einer Debit-Karte, oder sich über die mobile App „Nextbike“ anzumelden, die auf Geräten mit iOS und Android verfügbar ist.
3. Bei der Registrierung über die Website www.rowery.grodzisk.pl, die Nextbike-Anwendung oder einen Kontakt mit einem Mitarbeiter von KZ GRM werden folgende personenbezogene Daten verlangt:
a. Vor- und Nachname,
b. Kontaktadresse, d.h. die Stadt, die Straße mit der Hausnummer/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land, E-Mail Adresse,
c. Personenidentifikationsnummer PESEL-,
d. Mobiltelefonnummer,
e. Kreditkartennummer bei der Zahlung mit einer Zahlungskarte mit der Abbuchungsoption,
f. Ausbildung (optional)
g. Beruf (optional)
4. Während des Registrierungsprozesses am Terminal von GRM, gibt der Kunde die folgenden personenbezogenen Daten an, die er verpflichtet ist, mit den anderen in Abschnitt 3, Unterabsätze b und c erwähnten Daten, nicht später als 24 Stunden nach der Anmeldung zu ergänzen:
a. Mobiltelefonnummer
b. Vor- und Nachname,
c. Kreditkartennummer mit der Lastschriftoption.
5. Während der Registrierung am Terminal von GRM muss der Kunde seinen von sich eingestellten PIN-Code eingegeben. Dagegen wird der PIN-Code bei der Registrierung über: die Webseite, Anwendung für Android und KZ automatisch generiert. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, erhält der Kunde eine Bestätigung des Systems GRM über eine erfolgreiche Registrierung und seine individuelle PIN-Nummer, die zusammen mit der angegebenen Mobiltelefonnummer eine Kunden-ID-Nummer im GRM-System ist.
6. Um im System registriert zu werden, muss der Kunde seine richtigen Daten eingeben, die in dieser Benutzerordnung enthaltenen Bedingungen akzeptieren und die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten, um den Vertrag zu erfüllen, erteilen (d.h. polnisches Gesetzblatt (Dz. U. nr 1182 vom 2014). Der Kunde hat das Recht, seine personenbezogenen Daten einsehen und diese korrigieren, ergänzen oder ändern zu können. Die Datenverarbeitung liegt bei Nextbike Polska S.A. in Umstrukturierung mit Sitz in Warschau 01-756, ul. Przasnyska 6b. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig, aber notwendig;; das Versäumnis, diese Daten anzugeben macht es unmöglich, den Service und das GRM-System verwenden zu können. Informationen über die Sicherheit personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Nextbike Polska unter der Webseite: www.rowery.grodzisk.pl erhältlich.
7. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Zwecke von Tätigkeiten seitens GRM verarbeitet und können anderen Unternehmen, die mit Nextbike zusammenarbeiten, nur im Rahmen der geltenden Gesetze mitgeteilt werden.
8. Der Kunde kann darüber hinaus damit einverstanden sein, sich per SMS und E-Mail Informationen schicken zu lassen über die Leistungen des Betreibers im Rahmen von GRM, sowie die anonymen Befragungen, die per E-Mail oder direkt im GRM-System bereitgestellt werden, und welche zur Sammlung durch den Betreiber von den Kunden von GRM demographischer und Profildaten dient, welche aber keine personenbezogene Daten sind (sowie Ausbildung, Beschäftigung, Lebensalter). Diese Daten werden für die Untersuchung von Kundenpräferenzen und zur Anpassung des Angebots des Betreibers an ihre Erwartungen, als auch für die statistischen Analysen und die Schaffung eines kollektiven Images der Kunden verwendet, welches Image den Vertriebspartnern des Kunden des Betreibers übertragen wird. Das Erhalten von Informationsmaterialien und die Preisgabe der oben genannten Daten ist immer freiwillig, und der Kunde kann jederzeit entscheiden, auf den Erhalt der Informationsmaterialien oder Umfragen zu verzichten.
9. Der Inhalt der einzelnen Transaktionen/Ausleihereignisse wird nur an Vertragsparteien zur Verfügung gestellt. Jeder Kunde, der das Registrierungsverfahren abgeschlossen hat, besitzt nach der Anmeldung Zugriff auf alle seinen Transaktionen/Ausleihereignisse für einen Zeitraum, in dem diese im Computersystem aufbewahrt werden. Wenn der Kunde keine ausstehenden Zahlungen für die Nutzung von Fahrrädern im System hat, werden die Daten sofort aus dem System gelöscht, nachdem der Kunde dies beantragt hat. Bei den Beschwerdeverfahren werden die Daten bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens für einen Zeitraum von sechs Monaten und eines möglichen durch diese Beschwerde verursachten Verfahrens, der Behandlung einer Forderung des Kunden, gespeichert, und nämlich zu Beweiszwecken, jedoch nicht kürzer als für 6 Monate und nicht mehr als 2 Jahre ab dem Datum der Antwort auf die Beschwerde. Sollte in diesem Zeitraum eine Beschwerde gemeldet werden, (z.B. Entschädigung) werden die Daten in der Zeit, dass die mögliche Haftung der Betreibers /Kunden festgesetzt wird und in der Zeit der Ausführung eines in der Sache erteilten Urteils, verarbeitet.
10. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet, gespeichert und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gesichert.
11. Der Verwalter personenbezogener Daten, der Betreiber, verpflichtet sich, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu erhalten und diese nicht an Dritte weiter zu geben, es sei denn dass dies ausdrücklich durch den Kunden genehmigt wurde, oder diese Genehmigung sich aus der Rechtsbestimmung ergibt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ablauf des Rechtsverhältnisses zwischen dem Ausleiher und dem Betreiber.
12. Um die Inhalte und Dienste an die Bedürfnisse und Interessen einzelner Kunden anzupassen, verwendet der Betreiber die sogenannten Cookies, d.h.. die vom Server des Service auf dem Computer des Kunden gespeicherten Informationen, welche der Server bei jeder Verbindung von diesem Computer lesen kann. Die Cookies bieten statistische Daten über Kundenfrequenz und ihre Verwendung von einzelnen Webseiten von GRM an und ermöglichen eine effiziente Erbringung der Dienstleistungen. Der Kunden kann jederzeit die Optionen von Cookies in seinem Webbrowser ausschalten, dies kann aber zu Schwierigkeiten führen, und sogar die Verwendung des GRM-Systems verhindern.

VI. Zahlungsformen

1. Die Zahlung für die Dienstleistungen und Produkte, die im Rahmen des GRM-Systems angeboten werden, kann auf folgende Weise erfolgen:
a. Lastschrift der Zahlungskarte des Kunden, oder
b. Aufladen des Prepaid-Kontos per Banküberweisung oder per Kreditkartenzahlung. insbesondere über das www.rowery.grodzisk.pl Portal. Die Gebühren werden in der Höhe entsprechend den in den veröffentlichten Gebührenlisten angegebenen Preisen für Gebühren und Mahnungen aus dem Portal abgebucht und danach auf das Konto des Betreibers übertragen. Die Form der Zahlung kann frei geändert werden, indem Sie die entsprechende Option im GRM-System betätigt wird, die über www.rowery.grodzisk.pl zur Verfügung gestellt wird.
2. Der Auftrag zur Abbuchung der Zahlungskarte erfolgt zum Zeitpunkt der Registrierung, indem die Kreditkartenummer, d.h. der Kredit-, Debitkarte am Terminal von GRM, bei Kontakt mit dem KZ, und auch über die Nextbike-Anwendung, die auf iOS- und Android- Geräten zugänglich ist, angegeben wird.
3. Die Form der Zahlung kann wiederholt nach der Anmeldung auf der Seite www.rowery.grodzisk.pl, im „Mein Konto“-Tab, geändert werden.
4. Alle Zahlungen werden auf das Konto des Betreibers übertragen.

VII. Fahrradentleihe und -nutzung

1. Die Entleihe eines Fahrrades ist nur dann möglich, wenn der Kunde ein aktives Konto hat. Unter dem aktivem Konto wird folgendes verstanden:
a. Das Guthaben auf dem Prepaid-Konto muss einen Mindestbetrag von 10 PLN brutto aufweisen; der Betrag kann durch eine Banküberweisung oder als eine einmalige Einzahlung mittels einer Zahlungskarte eingezahlt werden,
b. Erteilung eines Lastschriftenmandats (am Terminal von GRM oder durch Kontakt mit dem Kundenzentrum GRM), wobei Beträge automatisch eingezogen werden.
2. Das Entleihen eines Fahrrads ist an jeder beliebigen GRM-Station möglich:
a. bei einem mit elektromagnetischem Schloss verschlossenem Fahrrad: starten Sie das Terminal von GRM, loggen Sie sich ein und führen Sie die auf dem Display des Terminals erscheinenden Anweisungen aus. Die Öffnung des Elektroschlosses wird durch eine entsprechende Meldung am GRM-Terminal und durch ein Tonsignal signalisiert,
b. bei einem Fahrrad, das nur mit Kombinationsschloss angeschlossen ist: das Fahrrad lässt sich entsperren über das GRM-Terminal, mittels der Nextbike-Anwendung auf iOS- und Android ind Windows Phone , telefonisch unter der am Terminal angegebenen Nummer: 22 244 10 10 oder 22 292 56 88 (maximale Verbindungskosten 0,50 PLN/Min.).
3. Die Entleihe beginnt sobald das Entleihe-Verfahren wie oben unter Punkt 2 beschrieben, abgeschlossen wird..
4. Den Code, mit dem man das Schloss des entliehenen Fahrrads entsperren kann, erhält der Kunde am GRM Terminal, mittels der Nextbike-Anwendung auf iOS- und Android und Windows Phone oder telefonisch im Kundenzentrum GRM.
5. Der Entsperrungscode kann am GRM Terminal, mittels der Nextbike-Anwendung oder telefonisch im Kundenzentrum GRM während der gesamten Nutzungsdauer des Fahrrads bestätigt werden.

6. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Fahrt zu vergewissern, ob das Fahrrad betriebsbereit ist, insbesondere. ob die Reifen vom Fahrrad aufgepumpt und die Bremsen funktionsfähig sind und ob das Fahrrad mit einen funktionsfähigen Sicherheitskombinationsschloss ausgestattet ist.
7. Sollte das Sicherheitsschloss fehlen oder beschädigt sein, ist der Kunde verpflichtet das Kundenzentrum GRM zu benachrichtigen.
8. Sollte der Kunde ein Mangel feststellen, der die Nutzung des Fahrrads verhindert, z.B. nicht aufgepumpte Reifen, hat er sich mit dem Kundenzentrum in Verbindung zu setzen, damit ihm ermöglicht wird, ein anderes Fahrrad zu nutzen.
9. Vor der Benutzung des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet, das Seil des Sicherheitsschlosses so abzusichern, dass es nicht zwischen die Speichen gerät.
10. Sollte der Kunde während der Nutzung des Fahrrads einen Defekt feststellen, ist er verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Kundenzentrum in Verbindung zu setzen und sich gemäß der dort erhaltenen Anweisungen zu verhalten oder das Fahrrad an der nächsten GRM-Station abzustellen und das Kundenzentrum darüber zu informieren.
11. Die Nutzung eines defekten Fahrrads durch den Kunden führt zu Haftung für die daraus entstehenden Mängel oder Schäden, sofern es sich um einen Defekt handelt, der von dem Kunden wahrgenommen werden konnte.
12. Es wird empfohlen, dass der Kunde während der Nutzung des Fahrrads per Mobiltelefon für das Kundenzentrum erreichbar ist.
13. Der im vorderem Teil des Fahrrads montierte Korb ist ausschließlich für den Transport von leichten Gegenständen geeignet. Um die Sicherheit zu Gewährleisten und eine Beschädigung des Fahrrads zu vermeiden, dürfen keine schweren Gegenstände in dem Korb transportiert werden. Das maximale Gewicht der Belastung im Fahrradkorb darf 5 kg nicht überschreiten. Die in dem Korb eingestellten Artikel dürfen nicht über den Korbrand hinausragen und auch keine scharfen Kanten enthalten. Bei einem Unfall aus Gründen des unsachgemäßen Gebrauchs des Korbs haftet der Kunde und trägt die dafür entstehenden Kosten. Der Betreiber haftet nicht für Schäden an den im Korb beförderten Waren oder Gegenständen.
14. Das maximale Gewicht des Kunden und des Gepäcks darf 120 kg nicht überschreiten.
15. Sollte es zu Problemen bei der Entleihe, Nutzung oder Rückgabe des Fahrrads bei der GRM-Station kommen ist der Kunde zu telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Kundenzentrum verpflichtet. Der Mitarbeiter des Kundenzentrums wird den Kunden über die weitere Vorgehensweise informieren.
16. Das Fahrrad ist bestimmungsgemäß zu nutzen.
17. Die GRM-Fahrräder sind für die Beförderung einer Person im Stadtverkehr bestimmt. Sie dürfen nicht für Sprünge, Stunts, Wettrennen oder zum Ziehen bzw. Schieben von Gegenständen jeglicher Art verwendet werden.
18. Bei Verletzung der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere solcher, die zu einen Schaden des Betreibers führen, behält sich der Betreiber das Recht vor, das Konto des Kunden bis zu Klärung des Sachverhaltes zu sperren.

VIII. Ausleihezeitraum

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad spätestens am Ende des zwölften Ausleihstunde zurück zu geben.
2. Das Überschreiten von zwölf Stunden der Ausleihe führt zur Anrechnung von Gebühren und Strafen, in Übereinstimmung mit den Tabellen von Gebühren und Strafen.

IX. Reparaturen und Störungen

1. Alle Störungen sollten telefonisch dem GRM-KZ gemeldet werden. Im Falle einer Störung, die die weitere Fahrt verhindert, ist der Kunde dazu verpflichtet, anzuhalten und das GRM-KZ per Telefon zu informieren und das Fahrrad zur nächstgelegenen GRM-Station zu bringen.
2. Es ist verboten, selbst Reparaturen, Modifikationen, Austausch von Teilen an einem gemieteten Fahrrad durchzuführen. Die einzige autorisierte Person für diese Tätigkeiten ist der Service von GRM.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Möglichkeit zu haben, zu jeder Zeit, wenn das Fahrrad ausgeliehen wird, in Kontakt mit dem KZ zu treten.

X. Rückgabe.

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad an den Ständer auf solch eine Weise einzuschieben, dass das Übergangsstück an der Fahrradgabel in das Elektroschloss, das ein integraler Bestandteil des Fahrradständers ist, eingeführt wird, und das Fahrrad festzuhalten, bis die Sperre automatisch geschlossen wird. Der Auto-Lock-Verschluss wird durch ein akustisches Signal und physischen Verschluss des Fahrrads im Schloss angezeigt. Es wird empfohlen, dass der Kunde bestätigt, das Fahrrad im GRM-System zurückgegeben zu haben. Dies kann durchgeführt werden, indem Sie sich am GRM-Terminal, über die „Nextbike“-Anwendung einloggen, oder durch den Kontakt mit dem KZ.
2. Falls es nicht möglich ist, das Fahrrad in ein Elektroschloss einzuschieben (z.B. weil es keinen freien Ständer an der GRM-Station gibt oder weil die GRM-Station nicht funktioniert) ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad mit einem Sperreschloss zurückzugeben, indem er das Fahrrad an einen Ständer oder ein anderes Fahrrad, das sich an der GRM-Station befindet, befestigt, das Schloss blockiert, die Taste “Rückgabe” am elektronischen Teil des GRM–Terminals drückt und in Übereinstimmung mit den Anweisungen auf dem Display handelt. Nachdem das Schloss gesperrt ist, kann das Fahrrad auch über die www.rowery.grodzisk.pl -Webseite, die Nextbike-Anwendung oder durch den Kontakt mit dem KZ zurückgeben werden.
3. Im Falle einer fehlerhaften Rückgabe des Fahrrads, wie unter den Punkten X.1. und X.2. besprochen, trägt der Kunde die Kosten der Weitervermietung und ist für den möglichen Diebstahl verantwortlich.
4. Falls es während der Fahrradvermietung zu einem Unfall oder Zusammenstoß kommt, verpflichtet sich der Kunde, eine Erklärung zu erstellen oder die Polizei anzurufen. Wenn w:ahrend des Ereignisses das Fahrrad beschädigt wird, werden alle Gebühren mit der Wiederherstellung des Fahrrads zum Zustand vor dem Unfall / vor dem Zusammenstoß durch die für den Vorfall verantwortliche Person getragen, nach Vorlage der entsprechenden Dokumente mit Angabe des Täters. Ansonsten sind alle Kosten, die mit der Reparatur verbunden sind, durch den Kontoinhaber zu tragen. Ferner ist in dem oben beschriebenen Fall der Kunde verpflichtet, das KZ GRM bis zu 7 Tage nach dem Ereignis zu informieren.

XI. Gebühren

1. Die Gebühren werden nach den in den Preislisten der Gebühren und Strafen, die im Anhang der Benutzerordnung aufgeführt sowie auf der Webseite www.rowery.grodzisk.pl zugänglich sind und an den Terminals von GRM angegebenen Tarifen berechnet. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühr ist die Anzahl der Minuten vom Fahrradverleih, gezählt vom Fahrradverleih am Terminal von GRM, oder nach dem Erhalten den Kode zur Sicherheitskabelöffnung ab, bis zum Moment, wenn das Fahrrad in das Elektroschloss eingeschoben wird oder eine Bestätigung vom GRM-System über die Annahme der Rückgabe des Fahrrads erhalten wird.
2. Die Kosten für die Fahrradvermietung sind vielfältig und hängen von der Länge der Zeit, wenn das Fahrrad ausgeliehen wird ab. Die Gebühr für die einmalige Ausleihe ist die Summe der Gebühren für die aufeinanderfolgenden Zeiträume, zum Beispiel belaufen sich die Kosten für eine 160-Minuten-Entleihe auf 3,00 PLN.
3. Die Gebühren-Abrechnungszeit ist in einstündige Perioden unterteilt, außer für die erste Stunde der Ausleihe, während der die ersten 20 Minuten abgetrennt werden.
4. In dem Fall, dass der Kunde die Gebühr mittels eines Prepaid-Kontos begleicht und die angefallenen Fahrtkosten den vorhandenen Betrag überschreiten, muss der Verleiher das Konto aufladen, um das GRM-System weiter nutzen zu können, und zwar auf einen Mindestbetrag von 10,00 PLN brutto.
5. Im Falle, dass die Gebühr für die Fahrt die verfügbaren Mittel auf dem Konto des Kunden überschreitet, ist der Kunde verpflichtet, sein Prepaid-Konto innerhalb von 7 Tagen bis zum Saldo von mindestens 0 PLN aufzuladen. Wenn der Kontozustand nicht, wie oben beschrieben aufgeladen wird, behält sich der Betreiber das Recht vor, die geeigneten rechtlichen Maßnahmen gegen den Kunden vorzunehmen, um die Zahlung für die Erfüllung des Vertrages zu erhalten. Der Betreiber hat das Recht, gesetzliche Zinsen auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in voller Höhe in Rechnung zu stellen
6. Während des Vertrags mit dem Betreiber des GRM-Systems werden die Gebühren für die Fahrradausleihe (Aufladebetrag) nicht erstattet.
7. Im Falle von nachgewiesenem Missbrauch, verbunden mit dem unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere im Falle von unbefugter Fahrradausleihe, wird der Kunde mit einer Strafe, wie in der Preisliste der Gebühren und Strafen vorgesehen, belastet.
8. Die Diebstahl-, Verlust- oder Beschädigungsgebühr kann auf Antrag des Nutzers entsprechend reduziert werden, wenn das Fahrrad innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Verlustanzeige gefunden wird.

XII. Verantwortung

1. Der Betreiber bietet Dienstleistungen für die Bedienung von GRM an und ist für das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems verantwortlich.
2. Der Betreiber haftet nicht für direkte Schaden oder Folgeschaden, oder verlorene Schäden, die als Folge unsachgemäßer Ausführung des Vertrags durch den Kunden entstanden sind, oder für sonstige Schäden, die zu Lasten des Kunden gehen, ohne Schäden, die durch Vorsatz des Betreiber verursacht werden.
3. Alle Ansprüche und Beschwerden, die sich daraus ergeben, sollten dem Betreiber zu seiner Adresse durch den Kunden gemeldet werden.
4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Kundendaten zu teilen, wenn die Verpflichtung, diese zugänglich zu machen, sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergibt.

XIII. Beschwerden/Reklamationen

1. Sollte es einen Grund für eine Beanstandung geben, kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Ereignisses, das die Beanstandung verursacht hat, eine Beschwerde einreichen.
2. Alle Beschwerden bezüglich der aufgrund der Benutzerordnung zu leistenden Dienstleistungen können auf folgende Weise eingereicht werden:
a. elektronisch an die E-Mail: ck@rowery.grodzisk.pl,
b. per Post an die Postanschrift des Betreibers, wie in Punkt I. 3 angegeben,
c. persönlich im Sitz des Betreibers.
3. Wenn die in der Beschwerde angegebenen Daten oder sonstige Angaben ergänzt werden müssen, bittet der Betreiber den Autor der Beschwerde vor der Behandlung der Beschwerde, um die Ergänzung der Daten im angegebenen Bereich.
4. Reklamationen, die Daten, sowie Vorname, Nachname, Adresse, PESEL-Nummer (ID-Nummer), die eine Identifizierung des Kunden ermöglichen, nicht enthalten, werden vom Betreiber nicht behandelt.
5. Die Einreichung von Beschwerden befreit den Kunden nicht von der Pflicht, die Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber rechtzeitig durchzuführen.
6. Der Betreiber behandelt die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang oder Ergänzung, und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen, und wenn die Beschwerde sich auf eine Transaktion unter Verwendung einer Zahlungskarte bezieht, in Ausnahmefällen bis zu 90 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation. Wenn die Reklamation ergänzt werden muss, läuft die Zeit der Behandlung der Reklamation ab dem Datum der Lieferung an den Betreiber der ergänzenden Dokumente oder weiteren Klärungen / Angaben. Sollte es für den Betreiber nicht möglich sein, diese Frist zur Behandlung der Reklamation einzuhalten, wird der Betreiber dem Kunden über die Verzögerung unterrichten und den Grund für die Verzögerung (die Umstände, die festgestellt werden müssen) und den geschätzten Zeitpunkt der Behandlung der Reklamation angeben.
7. Der Prozess der Behandlung von Beschwerden beginnt unverzüglich nach dem Eingang der Reklamation beim Betreiber. Es wird von Ehrlichkeit, Einblick, Objektivität und Respekt vor den allgemein geltenden Gesetzen und guter Praxis gekennzeichnet.
8. Der Kunde ist damit einverstanden, die Antwort auf die Beschwerde per E-Mail oder per Post an die Adresse, die in der Reklamation angegeben wurde, zu erhalten. In besonders begründeten Fällen kann der Bediener eine Antwort an eine andere E-Mail versenden, wie in der Beschwerde angegeben wurde.
9. Die Behandlung der Beschwerde besteht darin, das Problem zu identifizieren, die Angemessenheit zu bewerten und das durch den Kunden gemeldetes Problem zu beseitigen oder geeignete Maßnahmen zur Behebung etwaiger Mängel, deren Ursachen zu beheben, zu ergreifen, sowie eine umfassende und professionelle in Form und Inhalt Antwort zu erteilen.
10. Das KZ erteilt Antwort, die die Stellungnahme des Bedieners über die Beschwerde, die Rechtfertigung und Informationen über das Berufungsverfahren beinhaltet.
11. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung vom KZ in Berufung zu gehen. Die Berufung sollte unabhängig von der Art der Zustellung – in Form von Brief, E-Mail – spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung an den Kunden versendet werden, von dem der Kunde in Berufung gehen möchte. Die Berufung wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch das KZ bearbeitet werden.
12. Der Kunde kann:
a. Die Berufung gegen die Entscheidung direkt an den KZ Betreiber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Antwort auf die Beschwerde einreichen,
b. eine Klage vor dem zuständigen Gericht einleiten.

XIV. Rücktritt vom Vertrag

1. Der Kunde kann, nach den Rechtsbestimmungen, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Frist gilt als eingehalten, wenn vor deren Ablauf der Verbraucher eine Mitteilung über Rücktritt vom Vertrag sendet.
2. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, indem er:
a. dem Betreiber an seine E-Mail-Adresse ck@rowery.grodzisk.pl eine Erklärung über Rücktritt vom Vertrag übermittelt,
b. an den Betreiber an seine Postadresse, angegeben in Punkt I.3 eine schriftliche Erklärung über Rücktritt vom Vertrag sendet. Zu diesem Zweck kann der Kunde das Rücktrittsformular benutzen, das als Anhang 2 zum Gesetz über die Rechte der Verbraucher enthalten ist (polnisches Gesetzblatt Dz. U. vom Jahre 2014, Nr. 827, in der geänderten Fassung), aber dies ist nicht zwingend.
3. Im Falle der Kündigung (des Rücktritts vom) des Vertrags, gilt der Vertrag als null und nichtig abgeschlossen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag, ist jede Partei verpflichtet, der anderen Partei alles, was sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat, zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Erklärung bei dem Betreiber über den Rücktritt vom Vertrag. Die Rückerstattung der Zahlungsbeträge erfolgt mit den gleichen Zahlungsmethoden, die von den Kunden in der ursprünglichen Transaktion verwendet wurden, es sei denn, der Kunde hat in der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag auf eine andere Lösung seine Zustimmung gegeben. Eine andere Lösung sollte vom Kunden in der einzureichenden Erklärung angegeben werden.
4. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nicht in Bezug auf Verträge, die in Artikel 38 des Gesetzes über Rechte der Verbraucher (Dz. U. vom 2014, Nr. 827, in der geänderten Fassung) erwähnt wurden, und insbesondere ist nicht nach dem Abschluss des Vertrags möglich.

XV. Kündigung des Vertrags durch den Kunden

1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich an die E-Mail-Adresse ck@rowery.grodzisk.pl oder die Postanschrift des Betreibers zugeschickt werden.
2. Die Kündigung des Vertrags wird nach Ablauf von 14 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Kündigung an den Betreiber wirksam.
3. Vor der Einreichung der Kündigung ist der Kunde dazu verpflichtet, das eventuell noch offene Guthaben auf dem Prepaid-Konto bis zum Saldo von 0 PLN zu begleichen.
4. Wenn das Guthaben auf dem Konto 0 PLN am Tag der Vertragskündigung überschreitet, wird der Differenzbetrag auf das Prepaid-Konto zurückbezahlt, von dem die Mittel einbezahlt wurden oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, auf ein anderes, in der Kündigung angegebenes Konto. Der Rückerstattungsbetrag wird durch die Kosten der Überweisung reduziert.

XVI. Schlussbestimmungen

1. Die Annahme dieser Benutzerordnung und die Benutzung des Fahrrad sind gleichbedeutend mit der Erklärung über einen ausreichenden Gesundheitszustand, der ein sicheres Fahren auf dem Fahrrad erlaubt, mit der Fähigkeit,, ein Fahrrad fahren zu können sowie mit dem Besitzen der durch das Gesetz erforderten Genehmigungen und der Kenntnis der Verkehrsregeln.
2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu kündigen, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Benutzerordnung (z.B. Mangelnde Akzeptanz neuer Benutzervorschriften, Nichtrückgabe des Fahrrads zu gegebener Zeit) verstößt. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, dem Betreiber gegenüber die Erstattung der Mittel auf das Prepaid-Konto zu fordern, wenn die Mittel nicht vorher durch den Betreiber genutzt wurden, um fällig werdende Verpflichtungen zu Lasten des Kunden zu begleichen.
3. Im Falle von kontinuierlichen Dienstleistungen (z.B. Kontoführung) kann die Geschäftsordnung aus wichtigen Gründen geändert werden, wie etwa bei:
a. Änderung des Gesetzes oder seiner Auslegung, die eine Änderung der Geschäftsordnung erfordert,
b. Änderung der Dienstleistung, einschließlich des Umfangs oder der Art und Weise ihrer Erbringung,
c. Einführung einer neuen Dienstleistung,
d. vollständiger oder teilweiser Einstellung der Dienstleistung,
e. Gründen des Datenschutzes, der Sicherheit und der Vermeidung von Missbrauch,
f. der Beseitigung von möglichen Zweifeln oder Unklarheiten bei der Auslegung,
g. Änderung der in der Geschäftsordnung angegebenen Daten, darunter des Betreibers.
Die Änderungen treten innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen der Geschäftsordnung durch Veröffentlichung auf der Website und durch Zusendung an die E-Mail-Adresse des Nutzers in Kraft. Akzeptiert der Nutzer die Änderungen der Geschäftsordnung nicht, kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er spätestens 14 Tage nach dem Datum, an dem er über die Änderungen der Geschäftsordnung informiert wurde, eine Kündigung einreicht.
4. Bei einer einmaligen Dienstleistung (z.B. einer einmaligen Fahrt) oder einer im Voraus bezahlten Dienstleistung gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Dienstleistung gültige Fassung der Geschäftsordnung.
5. Auf Angelegenheiten, die nicht durch diese Benutzerordnung bestimmt werden, sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes über den Straßenverkehr, anwendbar.
6. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den polnischen und ausländischen Sprachversionen der Geschäftsordnung (Benutzerordnung) wird als Grundlage für die Auslegung die polnische Version der Benutzerordnung dienen.

 

Anlage 1
PREISLISTE DER GEBÜHREN UND STRAFEN VON GRM

 

Art der Gebühr

Bruttowert

Startgebühr

10 PLN

Gebühr für das  Ausleihen des Fahrrads

Ausleihedauer:

 

Zwischen 1. und 20.Minute

0 PLN

zwischen 21. und 60. Minute

1 PLN

Zweite Stunde

1 PLN

Dritte Stunde

1 PLN

Vierte und jede nächste Stunde (bis 12 Stunden)

5 PLN

Schriftliche Benachrichtigung per Brief über Verstoß gegen Benutzerordnungsbestimmungen

10 PLN

Gebühr für das Überschreiten der maximalen Ausleihedauer von 12 Stunden

200 PLN

Gebühr für die Überschreitung des zwölfstündigen Zeitraums der Ausleihe

10 PLN/St. für jede angefangene Stunde ab der 13. bis zur 24 Stunde (max. 120 PLN)

Gebühr für das Überschreiten des 24-stündigen Zeitraum der Ausleihe

20 PLN/St. für jede angefangene Stunde ab der 25. Stunde bis zur 48. Stunde (max. 240 PLN)

Die in der Preisliste angegebenen Gebühren sind inklusive der Mehrwert-Steuer angegeben.

Strafen

Schriftliche Benachrichtigung über die Ordnungsverletzung

10 PLN

Rückgabe außerhalb der Basisstation (Ausnahme: Rückgabe an der Station ist aus technischen gründen nicht möglich uk KZ ist darüber informiwert worden)

50 PLN

Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Fahrrads

2000 PLN

  

Anlage 2
Kosten der Reparatur und Wiederherstellung des Fahrrads im GRM-System

 

Bezeichnung

Meßeinheit

Preis*

MwSt.

Brutto

Adapter des Fahrradgabels

Stück

84,00 PLN

19,32 PLN

103,32 PLN

Schutzblech vorne

Stück

9,50 PLN

2,19 PLN

11,69 PLN

Schutzblech hinter

Stück

9,50 PLN

2,19 PLN

11,69 PLN

Chip

Stück

24,78 PLN

5,70 PLN

30,48 PLN

Luftreifen 26 x 2,125

Stück

8,40 PLN

1,93 PLN

10,33 PLN

Klingel

Stück

3,60 PLN

0,83 PLN

4,43 PLN

Hemmungshebel, rechte Seite

Stück

9,92 PLN

2,28 PLN

12,20 PLN

Radfahrpfeife TP-06 Alum/Farbe:Silber

Stück

0,60 PLN

0,14 PLN

0,74 PLN

Rollen-Hemmung

Stück

134,90 PLN

31,03 PLN

165,93 PLN

Steuer

Stück

17,81 PLN

4,10 PLN

21,91 PLN

Bremsklötze

Stück

4,70 PLN

1,08 PLN

5,78 PLN

Bremsenkiefer

Stück

15,57 PLN

3,58 PLN

19,15 PLN

Linke Kurbel

Stück

19,50 PLN

4,49 PLN

23,99 PLN

Kurbel mit Zahnstange

Stück

28,00 PLN

6,44 PLN

34,44 PLN

Elektro-Würfel

Stück

6,30 PLN

1,45 PLN

7,75 PLN

Korb

Stück

8,85 PLN

2,04 PLN

10,89 PLN

Lampe vorne

Stück

19,93 PLN

4,58 PLN

24,51 PLN

Lampe hinter

Stück

11,63 PLN

2,67 PLN

14,30 PLN

Bremszug

Stück

2,46 PLN

0,57 PLN

3,03 PLN

Seilzug (Gangschaltung)

Stück

1,90 PLN

0,44 PLN

2,34 PLN

Kette

Stück

5,70 PLN

1,31 PLN

7,01 PLN

Korbbefestigung

Stück

18,06 PLN

4,15 PLN

22,21 PLN

Kettenschutzbefestigung

Stück

6,72 PLN

1,55 PLN

8,27 PLN

Retroreflektor

Stück

1,59 PLN

0,37 PLN

1,96 PLN

Reife 26 x 2,125

Stück

27,41 PLN

6,30 PLN

33,71 PLN

Gepackträgerschutz

Stück

24,61 PLN

5,66 PLN

30,27 PLN

Kettenschutz

Stück

5,70 PLN

1,31 PLN

7,01 PLN

Bremszug-Panzerung

l. M.

1,67 PLN

0,38 PLN

2,05 PLN

Gangschaltung-Panzerung

l. M.

2,11 PLN

0,49 PLN

2,60 PLN

Pedalen (Paar)

Stück

13,26 PLN

3,05 PLN

16,31 PLN

Nabe vorne

Stück

164,90 PLN

37,93 PLN

202,83 PLN

Nabe hinter

Stück

130,05 PLN

29,91 PLN

159,96 PLN

Gangschaltungsstößel

Stück

8,87 PLN

2,04 PLN

10,91 PLN

Rad vorne mit Dynamo

Stück

111,00 PLN

25,53 PLN

136,53 PLN

Gangschaltung mit Steuermodul

Stück

17,85 PLN

4,11 PLN

21,96 PLN

Lichtleitung

l. M.

5,12 PLN

1,18 PLN

6,30 PLN

Rahmen

Stück

457,38 PLN

105,20 PLN

562,58 PLN

Linker Griff

Stück

5,49 PLN

1,26 PLN

6,75 PLN

Rechter Griff

Stück

4,71 PLN

1,08 PLN

5,79 PLN

Sattel

Stück

15,30 PLN

3,52 PLN

18,82 PLN

Werbe-Flügel

Stück

33,60 PLN

7,73 PLN

41,33 PLN

Steuer

Stück

5,69 PLN

1,31 PLN

7,00 PLN

Stütze

Stück

14,40 PLN

3,31 PLN

17,71 PLN

Support 115mm

Stück

12,56 PLN

2,89 PLN

15,45 PLN

Speiche vorne

Stück

0,27 PLN

0,06 PLN

0,33 PLN

Speriche hinter

Stück

0,27 PLN

0,06 PLN

0,33 PLN

Sattelstütze

Stück

15,63 PLN

3,59 PLN

19,22 PLN

Rollenbremsen-Befestigungs-Schraube

Stück

19,90 PLN

4,58 PLN

24,48 PLN

Hemmungshebel-Regelschraube

Stück

0,62 PLN

0,14 PLN

0,76 PLN

Hinteres Rad (3 Gänge)

Stück

148,50 PLN

34,16 PLN

182,66 PLN

Gabel

Stück

43,00 PLN

9,89 PLN

52,89 PLN

Steuerstütze

Stück

16,93 PLN

3,89 PLN

20,82 PLN

Sattelstützeklemme

Stück

6,00 PLN

1,38 PLN

7,38 PLN

Zahlenschloss

Stück

56,10 PLN

12,90 PLN

69,00 PLN

Magnetschloss

Stück

672,00 PLN

154,56 PLN

826,56 PLN

*abdingbar.

 

 

 NUTZUNGSORDNUNG

des Systems von Grodzisk Stadtfahrrad

[gilt ab 25.03.2015]

 

I. Allgemeine Bedingungen

1. Diese Geschäftsordnung legt die Voraussetzungen und Bedingungen für die Nutzung von Stadtfahrädern, die als Grodzisk-Stadtfahrrad-System, (im Weiteren GRM genannt) angeboten werden, fest. Das Grodzisk-Stadtfahrrad-System ist durch die Gemeinde Grodzisk Mazowiecki auf ihrem Gebiet organisiert und durch die Firma Nextbike Polska Sp. z. o. o., die das System betreibt, zur Verfügung gestellt worden.

2. Die Benutzerordnung von GRM samt der Datenschutzerklärung wird unentgeltlich auf der Website www.rowery.grodzisk.pl. auf eine Weise zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen, diesen zu übernehmen, zu kopieren und aufzubewahren. Dieses Dokument kann auch am Sitz der Nextbike Poland Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau erhalten werden.

3. Kontakt:

Nextbike Polska Sp. z o.o.

ul. Przasnyska 6b

01-756 Warszawa

e-mail: ck@rowery.grodzisk.pl

Tel.: 22 244 10 10

Tel.: 22 292 56 88 (Anrufkosten gemäß den Providertarifen).

4. Die Nextbike-Systeme sind kompatibel, d.h. das registrierte Konto in einem der Systeme ermöglicht die Verwendung der Fahrräder aus dem Fahrradverleih in anderen Städten.

 

II. Definitionen

1. Benutzerordnung – diese Benutzerordnung bestimmt die allgemeinen Geschäftsbedingungen von GRM, insbesondere die Bedingungen, den Umfang der Rechte und Pflichten und die Verantwortlichkeiten der Personen, die den Fahrradverleih im GRM-System benutzen. Die Annahme der Bestimmungen der Benutzerordnung und die Erfüllung aller darin festgelegten Bedingungen ist die Grundlage und Voraussetzung der Genehmigung, um ein Fahrrad im GRM- System leihen zu können.

2. Vertrag – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten in der Benutzerordnung festlegt. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag mit dem Inhalt, der die Bestimmungen dieser Benutzerordnung umfasst, automatisch bei der Registrierung des Kunden im GRM-System abgeschlossen wird, und unter der Bedingung, dass der Kunde erklärt, die Benutzerordnung akzeptiert zu haben und die Startgebühr bei der Registrierung im GRM-System bezahlt hat.

3. Betreiber – Nextbike Polska sp. z o.o. – Gesellschaft, welche die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bedienung von GRM leistet, innerhalb des Konsortiums des Unternehmens Nextbike Poland Sp. z o.o. ul. Przasnyska 6b, 01-756 Warschau, eingetragen in das Handelsregister der Unternehmer des Nationalen Gerichtsregisters, geführt durch das Amtsgericht für die Stadt von Warschau, 13. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000362899, REGON-Nummer (statistische Nummer) 021336152, NIP-Nummer (Steuernummer) 8951981007.

4. GRM-System – durch den Betreiber betätigtes Fahrradverleih-System, das insbesondere Fahrräder, technische Infrastruktur, Anwendungen und Geräte zum Fahrradverleih umfasst.

5. Kunde – Teilnehmer des GRM-Systems, der die Benutzerordnung angenommen hat und sich im GRM-System registriert hat.

6. GRM-Service – Die durch den Betreiber durchzuführenden Tätigkeiten, verbunden mit der Nutzung, den Reparaturen und der Instandhaltung von GRM.

7. GRM-Kontaktzentrum (KZ) – eine durch den Betreiber gestartete Plattform, die den Kunden telefonischen Kontakt mit dem Betreiber mittels einer Infolinie unter den Nummern 22 244 10 10 und 22 292 56 88, Kontakt per E-Mail an die Adresse ck@rowery.grodzisk.pl und die Bedienung rund um die Uhr möglich macht. Die Informationen über das Funktionieren des KZ entnehmen Sie bitte der Webseite www.rowery.grodzisk.pl.

8. GR-Station – Ein Satz von Fahrradständern mit Ausrüstungen zur Selbstregistrierung im GRM-System und zum Fahrradausleih über die GRM-Terminals. Die Liste der GRM-Stationen befindet sich auf der Webseite von www.rowery.grodzisk.pl.

9. GRM- Terminal – ein Gerät zum selbständigen Ausleihen von Fahrrädern, die sich an den GRM-Stationen befinden.

10. Kunden Id-Nummer – persönliche Nummer, die dem Kunden durch den Betreiber zugeordnet ist, in numerischer Version gespeichert, in Form einer Mobiltelefonnummer, die der Kunde bei der Registrierung im GRM-System definiert hat, und eine 6-stellige PIN-Nummer, die bei der Registrierung im GRM definiert wurde. Um den Prozess der Ausleihe und der Fahrradrückgabe im GRM-System zu optimieren darf der Kunde, nach deren Aktivierung, ELS Elektronischen Studierendenausweis oder Zahlungskarte in Form einer Proximity Card , benutzen. Während der Ausleihe und der Rückgabe des Fahrrads werden diese gleichermaßen mit der ID-Nummer des Kunden behandelt. Während der Ausleihe und der Rückgabe des Fahrrads hat der Kunde die folgenden Mittel der Identifizierung:

a. Die Mobiltelefonnummer, die zusammen mit der PIN als Kunden-ID-Nummer behandelt wird,

b. Elektronischer Studierendenausweis (ELS), Proximity Card, personalisierte elektronische Karte (Chip + RFID) mit einer einzigartigen, kodierten Nummer zusammen mit der PIN-Nummer,

c. Zahlungskarten – Verbraucher Kredit-, Debit- und Prepaid-Karten, ausgegeben durch Zahlungsorganisationen der Emittenten von Visa International und Mastercard International und andere, die den Anforderungen entspricht, um sie als ein elektronisches Zahlungsinstrument im Sinne des Gesetzes über elektronische Zahlungsinstrumente zu erkennen (d.h. Polnisches Gesetzblatt vom Jahre 2012, Position 1232) zusammen mit der PIN-Nummer. Die Terminals sind für den Einsatz mit der Produktfamilie PayPass und PayWave angepasst.

Nachdem Sie sich in Ihr Konto bei www.rowery.grodzisk.pl angemeldet haben, können Sie die PIN ausschalten, indem Sie die folgende Option deaktivieren: Bei jeder Ausleihe und Rückgabe, aus Sicherheitsgründen, bitte fragen Sie mich nach meiner PIN-Kode. Mit dieser Option können Sie ein Fahrrad ausleihen / rückgeben, ohne die PIN-Kode eingeben zu müssen, mit den Identifikationsmethoden wie unter: b, c, d und e angegeben, am Terminal.

11. Liste der Gebühren und Mahnungen – Preisliste von Dienstleistungen und Gebühren von GRM, die ein integraler Bestandteil des Vertrags ist. Die Preise sind auf der Website www.rowery.grodzisk.pl erhältlich.

12. Kosten für die Reparatur und Wiederherstellung des Fahrrads im GRM-System – Preisliste für Teile und Dienstleistungen, die mit der Reparatur oder der Wiederherstellung des Fahrrads verbunden sind.

13. Prepaid-Konto – persönliches Konto des Kunden im Abwicklungssystem des GRM-Systems, auf dem Transaktionen von Abbuchung und Kreditieren für die Nutzung der Dienstleistungen und Produkte des GRM-Systems in Übereinstimmung mit den Preislisten von Gebühren und Mahnungen von GRM, durchgeführt werden. Das Prepaid-Guthaben kann durch den Kunden mit Einzahlung der Mittel im Voraus, in Form von Vorauskasse, aufgefüllt werden.

14. Startgebühr – Einschreibegebühr auf das GRM-System in Höhe von 10 PLN brutto (wörtlich: zehn Złoty) zu zahlen durch den Kunden bei der Registrierung in GRM, deren Beitrag die Zustimmung des Kunden zu den Bestimmungen dieser Benutzerordnung bedeutet und gleichzeitig auch die erste Zahlung als Vorauszahlungsbetrag ist.

15. Vorauszahlungsbetrag (Aufladebetrag) – Betrag für künftige Ausleihe einbezahlt auf das Prepaid-Konto.

16. Sicherheitsverfahren – jedes Verfahren durch den Betreiber im Falle, wenn ein Fahrrad innerhalb der geforderten Zeit und im geforderten Zustand nicht zurückgegeben wird, insbesondere Ermittlungsverfahren, Inkasso und Gerichtsverfahren.

17. Nutzungszone – Verwaltungsgrenze der Grodzisk Mazowiecki

18. Fahrradausleihe – Ausleihe des Fahrrads aus einer GRM-Station mit einer Kunden-Id-Nummer oder auf die im Abschnitt II.10 beschriebene Art und Weise. Der Ausleih-Prozess, wird im Punkt VII der Benutzerordnung beschrieben.

19. Fahrradrückgabe – das Fahrrad wird zur GRM-Station zurückgebracht. Der Rückgabeprozess wird im Punkt X der Geschäftsordnung bestimmt.

20. Elektroschloss – Freigabemechanismus und Verriegelungsmechanismus des Fahrrads in der Dockingstation. Das durch ein Elektroschloss gesperrte Fahrrad kann nur direkt am Terminal ausgeliehen werden.

21. Promotionsgutscheine – Der Betreiber bietet die Möglichkeit, das Konto, das Sie im GRM-System angelegt haben, aufzuladen. Der Aufladungsbetrag und dessen Betrag werden vom Betreiber festgelegt, der Betrag wird nicht zurückerstattet, das heißt, es ist unmöglich, das Geld auszuzahlen. Die Mittel von der Aufladung werden zuerst, vor den Mitteln die durch den Kunden einbezahlt werden, verwendet. Im Fall von Promotionsgutscheinen werden die Einzelheiten bezüglich des Betrags, Verfalldatums und des Grundes zur Erkennung in der Promotionsordnung auf der Webseite des System verfügbar bestellt, bestimmt.

22. Kontosperre – eine vorbeugende Maßnahme, die der Betreiber verwenden kann. Im Falle einer Verletzung der Bestimmungen dieser Benutzerordnung, insbesondere, wenn ein Schaden des Betreibers eingetreten ist, behält sich der Betreiber das Recht vor, das Konto des Kunden, bis die Sache erklärt wird, zu sperren.

 

III. Allgemeine Bedingungen zur Nutzung des GRM-Systems

1. Um das System von GRM verwenden zu können, müssen Sie als Kunde die bei der Registrierung erforderlichen persönlichen Daten angeben, die in dieser Benutzerordnung enthaltenen Benutzungsbedingungen akzeptieren und eine Startgebühr bezahlen. Die Bedingung zur Nutzung von GRM ist es auch, ein Mindestguthaben auf dem Prepaid-Konto des Kunden zum Moment jeder Ausleihe in Höhe von 10 PLN (wörtlich: zehn Złoty) zu haben.

2. Der Betreiber leiht den Kunden ein Fahrrad unter den Bedingungen aus, so wie in der Benutzerordnung festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu erfüllen, vor allem, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen und das Fahrrad in Übereinstimmung mit der Benutzerordnung zu benutzen.

3. Personen im Alter ab 13 Jahren und unter 18 Jahren (im Folgenden Minderjährige genannt) sind verpflichtet, vor dem Abschluss des Vertrags, dem Betreiber die schriftliche Zustimmung zumindest eines Elternteils oder der Erziehungsberechtigten für den Abschluss des Vertrags zu übermitteln, sowie auch eine Erklärung, dass sie die Verantwortung für eventuelle Schäden übernehmen, entstanden insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrags und die laufenden Verpflichtungen zu decken, die in der Preisliste der Gebühren und Mahnungen und Kosten der Reparaturen und Wiederherstellung des Fahrrads im GRM-System. In der Erklärung müssen sich die Eltern oder die Erziehungsberechtigten dazu verpflichten, das Konto eines Minderjährigen im System GRM nachzufüllen. Die Zustimmung und die Erklärung sind per E-Mail an die Adresse: ck@rowery.grodzisk.pl zu verschicken oder per Post in der Form eines Briefes an die Adresse des Betreibers oder persönlich an den Sitz des Kundenzentrums GRM.

4. Der Kunde kann bis zu vier Fahrräder gleichzeitig leihen. Nach vorheriger Reservierung ist es möglich, die Anzahl der Fahrräder während einer gleichen Ausleihe zu erhöhen.

5. Verwendung eines Leihfahrrads ist in der Nutzungszone erlaubt.

 

IV. Verantwortung / Verpflichtung

1. Der Kunde ist für die Verwendung des Fahrrads in Übereinstimmung mit seinem Zweck und den Bedingungen der Benutzerordnung verantwortlich.

2. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad fahrbereit und in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Ausleihe zurückzugeben. Der Kunde haftet für die Folgen der Ereignisse, die sich aus der Verletzung der geltenden Gesetze durch den Kunden bei der Verwendung des GRM-Systems ergeben.

3. Die GRM-Fahrräder dürfen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken benutzt werden.

4. Der Kunde ist für das Fahrrad / alle ausgeliehenen Fahrräder verantwortlich, die gleichzeitig bei einer Ausleihe ausgeliehen wurden, ab dem Moment der Vermietung von der GRM-Station bis zur Rückgabe zur GRM-Station. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden und Diebstahl von einem Leihfahrrad zu verhindern, die nach der Ausleihe des Fahrrads von jeder GRM-Station, bis zum Rückgabe des Fahrrads zu einer beliebigen GRM-Station aufgetreten sind.

5. Im Falle des Diebstahls eines Fahrrades während der Ausleihe ist der Kunde verpflichtet, das KZ GRM davon zu informieren und den Diebstahl (Raub) in der nächsten Polizeistation sofort anzuzeigen.

6. Es ist verboten, das Fahrrad vom GRM-System, durch Personen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen und psychotropen Substanzen oder Ersatzstoffen im Sinne der Vorschriften über die Gegenwirkung der Drogensucht, starker antiallergischer Mittel, anderer Medikamente zu verwenden, die es per Definition verbieten oder empfehlen, auf das Fahren zu verzichten.

7. Der Kunde trägt die volle und vollständige Verantwortung und verpflichtet sich, alle Geldstrafen, Gebühren, etc., die vom Kunden empfangen wurden, verbunden mit dem Gebrauch eines Fahrrades und ihm aus Eigenschuld auferlegt wurden, zu zahlen. Der Kunde haftet nicht für Geldstrafen, Gebühren, etc. die ihm auferlegt wurden und welche sich aber aus der Schuld des Betreibers ergeben.

8. Im Falle nachgewiesener Schäden, die aus dem unsachgemäßen Gebrauch der Ausrüstung, die Teil des GRM-Systems ist, folgen, verpflichtet sich der Kunde, die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung der Ausrüstung zu deren ursprünglichen Zustand vor der Abbuchung zu decken. Für die Ausführung notwendiger Reparaturen wird der Betreiber dem Kunden eine entsprechende Rechnung oder eine MWSt-Rechnung ausstellen. Die Bewertung der einzelnen Teile des Fahrrads, die durch Verschulden des Kunden beschädigt wurden, erfolgt auf der Basis der Anlage 2 zu dieser Benutzerordnung, genannt „Kosten für die Reparatur und Wiederherstellung des Fahrrads im GRM-System“.

9. Im Falle einer fehlerhaften Rückgabe des Fahrrads aus Verschulden des Kunden, hat der Kunde die Kosten für die weitere Ausleihe zu vertreten und ist für die möglichen Diebstahl und Beschädigung verantwortlich. Im Falle von Schwierigkeiten mit der Rückgabe des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet, das KZ GRM zu kontaktieren.

10. Jede absichtliche Sachbeschädigung des Eigentums des Betreibers hat das Einleiten eines Gerichtsverfahrens zur Folge. Der Betreiber ist berechtigt, die Abdeckung aller angemessenen Kosten von Beschädigung und Zerstörung, einschließlich Anwaltskosten, vom Täter, geltend zu machen.

11. Der Kunde ist für Schäden bis zur vollen Höhe verantwortlich, die aus der Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags entstanden sind,, wobei ein der Elemente der Schäden die sogenannten Wiederbeschaffungskosten des Fahrrads sein könnte, welche in den Preislisten der Gebühren und Strafen und in der Tabelle Kosten der Fahrrad-Reparatur und Wiederherstellung im GRM-System festgelegt sind.

12. Die Benutzer dürfen die Fahrräder des gegebenen Systems mit den Autos und anderen Verkehrsmitteln von Privatpersonen, nicht transportieren, ausgeschlossen die Transportmittel des Stadtverkehrs.

 

V. Registrierung

1. Um das System von GRM verwenden zu können, müssen Sie sich zuvor als Kunde registrieren und eine Startgebühr bezahlt haben.

2. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite www.rowery.grodzisk.pl. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich telefonisch über einen Kontakt mit einem Mitarbeiter von GRM-Kontaktzentrum (KZ GRM) anzumelden oder sich am Terminal von GRM mit einer Debit-Karte, oder sich über die mobile App „Nextbike“ anzumelden, die auf Geräten mit iOS und Android verfügbar ist.

3. Bei der Registrierung über die Website www.rowery.grodzisk.pl, die Nextbike-Anwendung oder einen Kontakt mit einem Mitarbeiter von KZ GRM werden folgende personenbezogene Daten verlangt:

a. Vor- und Nachname,

b. Kontaktadresse, d.h. die Stadt, die Straße mit der Hausnummer/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land, E-Mail Adresse,

c. Personenidentifikationsnummer PESEL- ,

d. Mobiltelefonnummer,

e. Kreditkartennummer bei der Zahlung mit einer Zahlungskarte mit der Abbuchungsoption,

f. Ausbildung (optional)

g. Beruf (optional)

Während des Registrierungsprozesses am Terminal von GRM, gibt der Kunde die folgenden personenbezogenen Daten an, die er verpflichtet ist, mit den anderen in Abschnitt 3, Unterabsätze b und c erwähnten Daten, nicht später als 24 Stunden nach der Anmeldung zu ergänzen:

h. Mobiltelefonnummer.

i. Vor- und Nachname,

j. Kreditkartennummer mit der Lastschriftoption.

4. Während der Registrierung am Terminal von GRM muss der Kunde seinen von sich eingestellten PIN-Code eingegeben. Dagegen wird der PIN-Code bei der Registrierung über: die Webseite, Anwendung für Android und KZ automatisch generiert. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, erhält der Kunde eine Bestätigung des Systems GRM über eine erfolgreiche Registrierung und seine individuelle PIN-Nummer, die zusammen mit der angegebenen Mobiltelefonnummer eine Kunden-ID-Nummer im GRM-System ist.

5. Um im System registriert zu werden, muss der Kunde seine richtigen Daten eingeben, die in dieser Benutzerordnung enthaltenen Bedingungen akzeptieren und die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten, um den Vertrag zu erfüllen, erteilen (d.h. polnisches Gesetzblatt (Dz. U. nr 1182 vom 2014). Der Kunde hat das Recht, seine personenbezogenen Daten einsehen und diese korrigieren, ergänzen oder ändern zu können. Die Datenverarbeitung liegt bei Nextbike Poland Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau 01-756, ul. Przasnyska 6b. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig, aber notwendig;; das Versäumnis, diese Daten anzugeben macht es unmöglich, den Service und das GRM-System verwenden zu können. Informationen über die Sicherheit personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Nextbike Polen unter der Webseite: www.rowery.grodzisk.pl erhältlich.

6. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Zwecke von Tätigkeiten seitens GRM verarbeitet und können anderen Unternehmen, die mit Nextbike zusammenarbeiten, nur im Rahmen der geltenden Gesetze mitgeteilt werden.

7. Der Kunde kann darüber hinaus damit einverstanden sein, sich per SMS und E-Mail Informationen schicken zu lassen über die Leistungen des Betreibers im Rahmen von GRM, sowie die anonymen Befragungen, die per E-Mail oder direkt im GRM-System bereitgestellt werden, und welche zur Sammlung durch den Betreiber von den Kunden von GRM demographischer und Profildaten dient, welche aber keine personenbezogene Daten sind (sowie Ausbildung, Beschäftigung, Lebensalter). Diese Daten werden für die Untersuchung von Kundenpräferenzen und zur Anpassung des Angebots des Betreibers an ihre Erwartungen, als auch für die statistischen Analysen und die Schaffung eines kollektiven Images der Kunden verwendet, welches Image den Vertriebspartnern des Kunden des Betreibers übertragen wird. Das Erhalten von Informationsmaterialien und die Preisgabe der oben genannten Daten ist immer freiwillig, und der Kunde kann jederzeit entscheiden, auf den Erhalt der Informationsmaterialien oder Umfragen zu verzichten.

8. Der Inhalt der einzelnen Transaktionen/Ausleihereignisse wird nur an Vertragsparteien zur Verfügung gestellt. Jeder Kunde, der das Registrierungsverfahren abgeschlossen hat, besitzt nach der Anmeldung Zugriff auf alle seinen Transaktionen/Ausleihereignisse für einen Zeitraum, in dem diese im Computersystem aufbewahrt werden. Wenn der Kunde keine ausstehenden Zahlungen für die Nutzung von Fahrrädern im System hat, werden die Daten sofort aus dem System gelöscht, nachdem der Kunde dies beantragt hat. Bei den Beschwerdeverfahren werden die Daten bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens für einen Zeitraum von sechs Monaten und eines möglichen durch diese Beschwerde verursachten Verfahrens, der Behandlung einer Forderung des Kunden, gespeichert, und nämlich zu Beweiszwecken, jedoch nicht kürzer als für 6 Monate und nicht mehr als 2 Jahre ab dem Datum der Antwort auf die Beschwerde. Sollte in diesem Zeitraum eine Beschwerde gemeldet werden, (z.B. Entschädigung) werden die Daten in der Zeit, dass die mögliche Haftung der Betreibers /Kunden festgesetzt wird und in der Zeit der Ausführung eines in der Sache erteilten Urteils, verarbeitet.

9. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet, gespeichert und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gesichert.

10. Der Verwalter personenbezogener Daten, der Betreiber, verpflichtet sich, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu erhalten und diese nicht an Dritte weiter zu geben, es sei denn dass dies ausdrücklich durch den Kunden genehmigt wurde, oder diese Genehmigung sich aus der Rechtsbestimmung ergibt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ablauf des Rechtsverhältnisses zwischen dem Ausleiher und dem Betreiber.

11. Um die Inhalte und Dienste an die Bedürfnisse und Interessen einzelner Kunden anzupassen, verwendet der Betreiber die sogenannten Cookies, d.h.. die vom Server des Service auf dem Computer des Kunden gespeicherten Informationen, welche der Server bei jeder Verbindung von diesem Computer lesen kann. Die Cookies bieten statistische Daten über Kundenfrequenz und ihre Verwendung von einzelnen Webseiten von GRM an und ermöglichen eine effiziente Erbringung der Dienstleistungen. Der Kunden kann jederzeit die Optionen von Cookies in seinem Webbrowser ausschalten, dies kann aber zu Schwierigkeiten führen, und sogar die Verwendung des GRM-Systems verhindern.

 

VI. Zahlungsformen

1. Die Zahlung für die Dienstleistungen und Produkte, die im Rahmen des GRM-Systems angeboten werden, kann auf folgende Weise erfolgen:

a. Lastschrift der Zahlungskarte des Kunden, oder

b. Aufladen des Prepaid-Kontos per Banküberweisung oder per Kreditkartenzahlung. insbesondere über das www.rowery.grodzisk.pl Portal. Die Gebühren werden in der Höhe entsprechend den in den veröffentlichten Gebührenlisten angegebenen Preisen für Gebühren und Mahnungen aus dem Portal abgebucht und danach auf das Konto des Betreibers übertragen. Die Form der Zahlung kann frei geändert werden, indem Sie die entsprechende Option im GRM-System betätigt wird, die über www.rowery.grodzisk.pl zur Verfügung gestellt wird.

2. Der Auftrag zur Abbuchung der Zahlungskarte erfolgt zum Zeitpunkt der Registrierung, indem die Kreditkartenummer, d.h. der Kredit-, Debitkarte am Terminal von GRM, bei Kontakt mit dem KZ, und auch über die Nextbike-Anwendung, die auf iOS- und Android- Geräten zugänglich ist, angegeben wird.

3. Die Form der Zahlung kann wiederholt nach der Anmeldung auf der Seite www.riwery.grodzisk.pl, im „Mein Konto“-Tab, geändert werden.

4. Alle Zahlungen werden auf das Konto des Betreibers übertragen.

 

VII. Fahrradentleihe und -nutzung

1. Die Entleihe eines Fahrrades ist nur dann möglich, wenn der Kunde ein aktives Konto hat. Unter dem aktivem Konto wird folgendes verstanden:

a. Das Guthaben auf dem Prepaid-Konto muss einen Mindestbetrag von 10 PLN brutto aufweisen; der Betrag kann durch eine Banküberweisung oder als eine einmalige Einzahlung mittels einer Zahlungskarte eingezahlt werden,

b. Erteilung eines Lastschriftenmandats (am Terminal von GRM oder durch Kontakt mit dem Kundenzentrum GRM), wobei Beträge automatisch eingezogen werden

2. Das Entleihen eines Fahrrads ist an jeder beliebigen GRM-Station möglich:

a. bei einem mit elektromagnetischem Schloss verschlossenem Fahrrad: starten Sie das Terminal von GRM, loggen Sie sich ein und führen Sie die auf dem Display des Terminals erscheinenden Anweisungen aus. Die Öffnung des Elektroschlosses wird durch eine entsprechende Meldung am GRM-Terminal und durch ein Tonsignal signalisiert.

b. bei einem Fahrrad, das nur mit Kombinationsschloss angeschlossen ist: das Fahrrad lässt sich entsperren über das GRM-Terminal, mittels der Nextbike-Anwendung auf iOS- und Android ind Windows Phone , telefonisch unter der am Terminal angegebenen Nummer: 22 244 10 10 oder 22 292 56 88 (maximale Verbindungskosten 0,50 PLN/Min.),

3. Die Entleihe beginnt sobald das Entleihe-Verfahren wie oben unter Punkt 2 beschrieben, abgeschlossen wird.

4. Den Code, mit dem man das Schloss des entliehenen Fahrrads entsperren kann, erhält der Kunde am GRM Terminal, mittels der Nextbike-Anwendung auf iOS- und Android und Windows Phone oder telefonisch im Kundenzentrum GRM.

5. Der Entsperrungscode kann am GRM Terminal, mittels der Nextbike-Anwendung oder telefonisch im Kundenzentrum GRM während der gesamten Nutzungsdauer des Fahrrads bestätigt werden.

6. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Fahrt zu vergewissern, ob das Fahrrad betriebsbereit ist, insbesondere. ob die Reifen vom Fahrrad aufgepumpt und die Bremsen funktionsfähig sind und ob das Fahrrad mit einen funktionsfähigen Sicherheitskombinationsschloss ausgestattet ist..

7. Sollte das Sicherheitsschloss fehlen oder beschädigt sein, ist der Kunde verpflichtet das Kundenzentrum GRM zu benachrichtigen.

8. Sollte der Kunde ein Mangel feststellen, der die Nutzung des Fahrrads verhindert, z.B. nicht aufgepumpte Reifen, hat er sich mit dem Kundenzentrum in Verbindung zu setzen, damit ihm ermöglicht wird, ein anderes Fahrrad zu nutzen.

9. Vor der Benutzung des Fahrrads ist der Kunde verpflichtet, das Seil des Sicherheitsschlosses so abzusichern, dass es nicht zwischen die Speichen gerät.

10. Sollte der Kunde während der Nutzung des Fahrrads einen Defekt feststellen, ist er verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Kundenzentrum in Verbindung zu setzen und sich gemäß der dort erhaltenen Anweisungen zu verhalten oder das Fahrrad an der nächsten GRM-Station abzustellen und das Kundenzentrum darüber zu informieren.

11. Die Nutzung eines defekten Fahrrads durch den Kunden führt zu Haftung für die daraus entstehenden Mängel oder Schäden, sofern es sich um einen Defekt handelt, der von dem Kunden wahrgenommen werden konnte.

12. Es wird empfohlen, dass der Kunde während der Nutzung des Fahrrads per Mobiltelefon für das Kundenzentrum erreichbar ist.

13. Der im vorderem Teil des Fahrrads montierte Korb ist ausschließlich für den Transport von leichten Gegenständen geeignet. Um die Sicherheit zu Gewährleisten und eine Beschädigung des Fahrrads zu vermeiden, dürfen keine schweren Gegenstände in dem Korb transportiert werden. Das maximale Gewicht der Belastung im Fahrradkorb darf 5 kg nicht überschreiten. Die in dem Korb eingestellten Artikel dürfen nicht über den Korbrand hinausragen und auch keine scharfen Kanten enthalten. Bei einem Unfall aus Gründen des unsachgemäßen Gebrauchs des Korbs haftet der Kunde und trägt die dafür entstehenden Kosten. Der Betreiber haftet nicht für Schäden an den im Korb beförderten Waren oder Gegenständen .

14. Das maximale Gewicht des Kunden und des Gepäcks darf 120 kg nicht überschreiten.

15. Sollte es zu Problemen bei der Entleihe, Nutzung oder Rückgabe des Fahrrads bei der GRM-Station kommen ist der Kunde zu telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Kundenzentrum verpflichtet. Der Mitarbeiter des Kundenzentrums wird den Kunden über die weitere Vorgehensweise informieren.

16. Das Fahrrad ist bestimmungsgemäß zu nutzen.

17. Die GRM_Fahrräder sind für die Beförderung einer Person im Stadtverkehr bestimmt. Sie dürfen nicht für Sprünge, Stunts, Wettrennen oder zum Ziehen bzw. Schieben von Gegenständen jeglicher Art verwendet werden.

18. Bei Verletzung der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere solcher, die zu einen Schaden des Betreibers führen, behält sich der Betreiber das Recht vor, das Konto des Kunden bis zu Klärung des Sachverhaltes zu sperren.

 

VIII. Ausleihezeitraum

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad spätestens am Ende des zwölften Ausleihstunde zurück zu geben.

2. Das Überschreiten von zwölf Stunden der Ausleihe führt zur Anrechnung von Gebühren und Strafen, in Übereinstimmung mit den Tabellen von Gebühren und Strafen.

 

IX. Reparaturen und Störungen

1. Alle Störungen sollten telefonisch dem GRM-KZ gemeldet werden. Im Falle einer Störung, die die weitere Fahrt verhindert, ist der Kunde dazu verpflichtet, anzuhalten und das GRM-KZ per Telefon zu informieren und das Fahrrad zur nächstgelegenen GRM-Station zu bringen.

2. Es ist verboten, selbst Reparaturen, Modifikationen, Austausch von Teilen an einem gemieteten Fahrrad durchzuführen. Die einzige autorisierte Person für diese Tätigkeiten ist der Service von GRM.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Möglichkeit zu haben, zu jeder Zeit, wenn das Fahrrad ausgeliehen wird, in Kontakt mit dem KZ zu treten.

 

X. Rückgabe

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad an den Ständer auf solch eine Weise einzuschieben, dass das Übergangsstück an der Fahrradgabel in das Elektroschloss, das ein integraler Bestandteil des Fahrradständers ist, eingeführt wird, und das Fahrrad festzuhalten, bis die Sperre automatisch geschlossen wird. Der Auto-Lock-Verschluss wird durch ein akustisches Signal und physischen Verschluss des Fahrrads im Schloss angezeigt. Es wird empfohlen, dass der Kunde bestätigt, das Fahrrad im GRM-System zurückgegeben zu haben. Dies kann durchgeführt werden, indem Sie sich am GRM-Terminal, über die „Nextbike“-Anwendung einloggen, oder durch den Kontakt mit dem KZ.

2. Falls es nicht möglich ist, das Fahrrad in ein Elektroschloss einzuschieben (z.B. weil es keinen freien Ständer an der GRM-Station gibt oder weil die GRM-Station nicht funktioniert) ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad mit einem Sperreschloss zurückzugeben, indem er das Fahrrad an einen Ständer oder ein anderes Fahrrad, das sich an der GRM-Station befindet, befestigt, das Schloss blockiert, die Taste “Rückgabe” am elektronischen Teil des GRM–Terminals drückt und in Übereinstimmung mit den Anweisungen auf dem Display handelt. Nachdem das Schloss gesperrt ist, kann das Fahrrad auch über die www.rowery.grodzisk.pl -Webseite, die Nextbike-Anwendung oder durch den Kontakt mit dem KZ zurückgeben werden.

3. Im Falle einer fehlerhaften Rückgabe des Fahrrads, wie unter den Punkten X.1. und X.2. besprochen, trägt der Kunde die Kosten der Weitervermietung und ist für den möglichen Diebstahl verantwortlich.

4. Falls es während der Fahrradvermietung zu einem Unfall oder Zusammenstoß kommt, verpflichtet sich der Kunde, eine Erklärung zu erstellen oder die Polizei anzurufen. Wenn w:ahrend des Ereignisses das Fahrrad beschädigt wird, werden alle Gebühren mit der Wiederherstellung des Fahrrads zum Zustand vor dem Unfall / vor dem Zusammenstoß durch die für den Vorfall verantwortliche Person getragen, nach Vorlage der entsprechenden Dokumente mit Angabe des Täters. Ansonsten sind alle Kosten, die mit der Reparatur verbunden sind, durch den Kontoinhaber zu tragen. Ferner ist in dem oben beschriebenen Fall der Kunde verpflichtet, das KZ GRM bis zu 7 Tage nach dem Ereignis zu informieren.

 

XI. Gebühren

1. Die Gebühren werden nach den in den Preislisten der Gebühren und Strafen, die im Anhang der Benutzerordnung aufgeführt sowie auf der Webseite www.rowery.grodzisk.pl zugänglich sind und an den Terminals von GRM angegebenen Tarifen berechnet. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühr ist die Anzahl der Minuten vom Fahrradverleih, gezählt vom Fahrradverleih am Terminal von GRM, oder nach dem Erhalten den Kode zur Sicherheitskabelöffnung ab, bis zum Moment, wenn das Fahrrad in das Elektroschloss eingeschoben wird oder eine Bestätigung vom GRM-System über die Annahme der Rückgabe des Fahrrads erhalten wird.

2. Die Kosten für die Fahrradvermietung sind vielfältig und hängen von der Länge der Zeit, wenn das Fahrrad ausgeliehen wird ab. Die Gebühr für die einmalige Ausleihe ist die Summe der Gebühren für die aufeinanderfolgenden Zeiträume, zum Beispiel belaufen sich die Kosten für eine 160-Minuten-Entleihe auf 3,00 PLN.

3. Die Gebühren-Abrechnungszeit ist in einstündige Perioden unterteilt, außer für die erste Stunde der Ausleihe, während der die ersten 20 Minuten abgetrennt werden.

4. Im Falle, dass die Gebühr für die Fahrt die verfügbaren Mittel auf dem Konto des Kunden überschreitet, ist der Kunde verpflichtet, sein Prepaid-Konto innerhalb von 7 Tagen bis zum Saldo von mindestens 0 PLN aufzuladen. Wenn der Kontozustand nicht, wie oben beschrieben aufgeladen wird, behält sich der Betreiber das Recht vor, die geeigneten rechtlichen Maßnahmen gegen den Kunden vorzunehmen, um die Zahlung für die Erfüllung des Vertrages zu erhalten. Der Betreiber hat das Recht, gesetzliche Zinsen auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

5. Während des Vertrags mit dem Betreiber des GRM-Systems werden die Gebühren für die Fahrradausleihe (Aufladebetrag) nicht erstattet.

6. Im Falle von nachgewiesenem Missbrauch, verbunden mit dem unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere im Falle von unbefugter Fahrradausleihe, wird der Kunde mit einer Strafe, wie in der Preisliste der Gebühren und Strafen vorgesehen, belastet.

 

XII. Verantwortung

1. Der Betreiber bietet Dienstleistungen für die Bedienung von GRM an und ist für das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems verantwortlich.

2. Der Betreiber haftet nicht für direkte Schaden oder Folgeschaden, oder verlorene Schäden, die als Folge unsachgemäßer Ausführung des Vertrags durch den Kunden entstanden sind, oder für sonstige Schäden, die zu Lasten des Kunden gehen, ohne Schäden, die durch Vorsatz des Betreiber verursacht werden.

3. Alle Ansprüche und Beschwerden, die sich daraus ergeben, sollten dem Betreiber zu seiner Adresse durch den Kunden gemeldet werden.

4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Kundendaten zu teilen, wenn die Verpflichtung, diese zugänglich zu machen, sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergibt.

 

XIII. Beschwerden/Reklamationen

1. Sollte es einen Grund für eine Beanstandung geben, kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Ereignisses, das die Beanstandung verursacht hat, eine Beschwerde einreichen.

2. Alle Beschwerden bezüglich der aufgrund der Benutzerordnung zu leistenden Dienstleistungen können auf folgende Weise eingereicht werden:

a. elektronisch an die E-Mail: ck@rowery.grodzisk.pl,

b. per Post an die Postanschrift des Betreibers, wie in Punkt I. 3 angegeben

c. persönlich im Sitz des Betreibers.

3. Wenn die in der Beschwerde angegebenen Daten oder sonstige Angaben ergänzt werden müssen, bittet der Betreiber den Autor der Beschwerde vor der Behandlung der Beschwerde, um die Ergänzung der Daten im angegebenen Bereich.

4. Reklamationen, die Daten, sowie Vorname, Nachname, Adresse, PESEL-Nummer (ID-Nummer), die eine Identifizierung des Kunden ermöglichen, nicht enthalten, werden vom Betreiber nicht behandelt.

5. Die Einreichung von Beschwerden befreit den Kunden nicht von der Pflicht, die Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber rechtzeitig durchzuführen.

6. Der Betreiber behandelt die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang oder Ergänzung, und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen, und wenn die Beschwerde sich auf eine Transaktion unter Verwendung einer Zahlungskarte bezieht, in Ausnahmefällen bis zu 90 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation. Wenn die Reklamation ergänzt werden muss, läuft die Zeit der Behandlung der Reklamation ab dem Datum der Lieferung an den Betreiber der ergänzenden Dokumente oder weiteren Klärungen / Angaben. Sollte es für den Betreiber nicht möglich sein, diese Frist zur Behandlung der Reklamation einzuhalten, wird der Betreiber dem Kunden über die Verzögerung unterrichten und den Grund für die Verzögerung (die Umstände, die festgestellt werden müssen) und den geschätzten Zeitpunkt der Behandlung der Reklamation angeben.

7. Der Prozess der Behandlung von Beschwerden beginnt unverzüglich nach dem Eingang der Reklamation beim Betreiber. Es wird von Ehrlichkeit, Einblick, Objektivität und Respekt vor den allgemein geltenden Gesetzen und guter Praxis gekennzeichnet.

8. Der Kunde ist damit einverstanden, die Antwort auf die Beschwerde per E-Mail oder per Post an die Adresse, die in der Reklamation angegeben wurde, zu erhalten. In besonders begründeten Fällen kann der Bediener eine Antwort an eine andere E-Mail versenden, wie in der Beschwerde angegeben wurde.

9. Die Behandlung der Beschwerde besteht darin, das Problem zu identifizieren, die Angemessenheit zu bewerten und das durch den Kunden gemeldetes Problem zu beseitigen oder geeignete Maßnahmen zur Behebung etwaiger Mängel, deren Ursachen zu beheben, zu ergreifen, sowie eine umfassende und professionelle in Form und Inhalt Antwort zu erteilen.

10. Das KZ erteilt Antwort, die die Stellungnahme des Bedieners über die Beschwerde, die Rechtfertigung und Informationen über das Berufungsverfahren beinhaltet.

11. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung vom KZ in Berufung zu gehen. Die Berufung sollte unabhängig von der Art der Zustellung – in Form von Brief, E-Mail – spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung an den Kunden versendet werden, von dem der Kunde in Berufung gehen möchte. Die Berufung wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch das KZ bearbeitet werden.

12. Der Kunde kann:

a. Die Berufung gegen die Entscheidung direkt an den KZ Betreiber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Antwort auf die Beschwerde einreichen;

b. eine Klage vor dem zuständigen Gericht einleiten.

 

XIV. Rücktritt vom Vertrag

1. Der Kunde kann, nach den Rechtsbestimmungen, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Frist gilt als eingehalten, wenn vor deren Ablauf der Verbraucher eine Mitteilung über Rücktritt vom Vertrag sendet.

2. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, indem er:

a. dem Betreiber an seine E-Mail-Adresse ck@rowery.grodzisk.pl eine Erklärung über Rücktritt vom Vertrag übermittelt,

b. an den Betreiber an seine Postadresse, angegeben in Punkt I.3 eine schriftliche Erklärung über Rücktritt vom Vertrag sendet. Zu diesem Zweck kann der Kunde das Rücktrittsformular benutzen, das als Anhang 2 zum Gesetz über die Rechte der Verbraucher enthalten ist (polnisches Gesetzblatt Dz. U. vom Jahre 2014, Nr. 827, in der geänderten Fassung), aber dies ist nicht zwingend.

3. Im Falle der Kündigung (des Rücktritts vom) des Vertrags, gilt der Vertrag als null und nichtig abgeschlossen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag, ist jede Partei verpflichtet, der anderen Partei alles, was sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat, zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Erklärung bei dem Betreiber über den Rücktritt vom Vertrag. Die Rückerstattung der Zahlungsbeträge erfolgt mit den gleichen Zahlungsmethoden, die von den Kunden in der ursprünglichen Transaktion verwendet wurden, es sei denn, der Kunde hat in der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag auf eine andere Lösung seine Zustimmung gegeben. Eine andere Lösung sollte vom Kunden in der einzureichenden Erklärung angegeben werden.

4. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nicht in Bezug auf Verträge, die in Artikel 38 des Gesetzes über Rechte der Verbraucher (Dz. U. vom 2014, Nr. 827, in der geänderten Fassung) erwähnt wurden, und insbesondere ist nicht nach dem Abschluss des Vertrags möglich.

 

XV. Kündigung des Vertrags durch den Kunden

1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich an die E-Mail-Adresse ck@rowery.grodzisk.pl oder die Postanschrift des Betreibers zugeschickt werden.

2. Die Kündigung des Vertrags wird nach Ablauf von 14 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Kündigung an den Betreiber wirksam.

3. Vor der Einreichung der Kündigung ist der Kunde dazu verpflichtet, das eventuell noch offene Guthaben auf dem Prepaid-Konto bis zum Saldo von 0 PLN zu begleichen.

4. Wenn das Guthaben auf dem Konto 0 PLN am Tag der Vertragskündigung überschreitet, wird der Differenzbetrag auf das Prepaid-Konto zurückbezahlt, von dem die Mittel einbezahlt wurden oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, auf ein anderes, in der Kündigung angegebenes Konto. Der Rückerstattungsbetrag wird durch die Kosten der Überweisung reduziert.

 

XVI. Schlussbestimmungen

1. Die Annahme dieser Benutzerordnung und die Benutzung des Fahrrad sind gleichbedeutend mit der Erklärung über einen ausreichenden Gesundheitszustand, der ein sicheres Fahren auf dem Fahrrad erlaubt, mit der Fähigkeit,, ein Fahrrad fahren zu können sowie mit dem Besitzen der durch das Gesetz erforderten Genehmigungen und der Kenntnis der Verkehrsregeln.

2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu kündigen, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Benutzerordnung (z.B. Mangelnde Akzeptanz neuer Benutzervorschriften, Nichtrückgabe des Fahrrads zu gegebener Zeit) verstößt. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, dem Betreiber gegenüber die Erstattung der Mittel auf das Prepaid-Konto zu fordern, wenn die Mittel nicht vorher durch den Betreiber genutzt wurden, um fällig werdende Verpflichtungen zu Lasten des Kunden zu begleichen.

3. Der Betreiber ist berechtigt, Änderungen in der Benutzerordnung oder der Datenschutzerklärung mit Wirkung für die Zukunft vorzunehmen. Informationen über Änderungen dieser Benutzerordnung oder der Datenschutzerklärung werden an die E-Mail-Adresse, die bei der Anmeldung angegeben wurde, zugeschickt. Das Nichtvorhandensein der schriftlichen Informationen über die Nichtannahme von Änderungen der Benutzerordnung, zugeschickt innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag ihrer Absendung an das Kunden-Zentrum, bedeutet, dass der Kunde die eingeführten Änderungen in der Benutzerordnung angenommen hat.

4. Auf Angelegenheiten, die nicht durch diese Benutzerordnung bestimmt werden, sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes über den Straßenverkehr, anwendbar.

5. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den polnischen und ausländischen Sprachversionen der Geschäftsordnung (Benutzerordnung) wird als Grundlage für die Auslegung die polnische Version der Benutzerordnung dienen.

 

 

Anlage Nr. 1 – Gebühren und Straftabelle

Leitgebühr 10  
von 1 bis 20 Minuten 0
von 21 bis 60 Minuten 1
2. Stunde 1
3. Stunde 1
Vierte und jede darauf folgende Stunde (bis 12 Stunden) 5
Schriftliche Benachrichtigung über die Ordnungsverletzung
10
Diebstahl, Verlust voner Beschӓdigung des Fahrrads
2000
Gebühr für die Überschreitung des zwölfstündigen Zeitraum der Ausleihe (Max. 120 PLN)
10 PLN/St.
Gebühr für die Überschreitung des 24-stündigen Zeitraum der Ausleihe (Max.480 PLN)
20 PLN/St.
Rückgabe außerhalb der Basisstation (Ausnahme: Rückgabe an der Station ist aus technischen gründen nicht möglich und CK ist darüber informiert worden)
50zł

 

Anlage Nr 2 –Reparatur und Wiederherstellungskosten des Fahrrads im system GRM

Bezeichnung

Meßeinheit

Preis*

MwSt.

Brutto

Adapter des Fahrradgabels

Stück

84,00 PLN

19,32 PLN

103,32 PLN

Schutzblech vorne

Stück

9,50 PLN

2,19 PLN

11,69 PLN

Schutzblech hinter

Stück

9,50 PLN

2,19 PLN

11,69 PLN

Chip

Stück

24,78 PLN

5,70 PLN

30,48 PLN

Luftreifen 26 x 2,125

Stück

8,40 PLN

1,93 PLN

10,33 PLN

Klingel

Stück

3,60 PLN

0,83 PLN

4,43 PLN

Hemmungshebel, rechte Seite

Stück

9,92 PLN

2,28 PLN

12,20 PLN

Radfahrpfeife TP-06 Alum/Farbe:Silber

Stück

0,60 PLN

0,14 PLN

0,74 PLN

Rollen-Hemmung

Stück

134,90 PLN

31,03 PLN

165,93 PLN

Steuer

Stück

17,81 PLN

4,10 PLN

21,91 PLN

Bremsklötze

Stück

4,70 PLN

1,08 PLN

5,78 PLN

Bremsenkiefer

Stück

15,57 PLN

3,58 PLN

19,15 PLN

Linke Kurbel

Stück

19,50 PLN

4,49 PLN

23,99 PLN

Kurbel mit Zahnstange

Stück

28,00 PLN

6,44 PLN

34,44 PLN

Elektro-Würfel

Stück

6,30 PLN

1,45 PLN

7,75 PLN

Korb

Stück

8,85 PLN

2,04 PLN

10,89 PLN

Lampe vorne

Stück

19,93 PLN

4,58 PLN

24,51 PLN

Lampe hinter

Stück

11,63 PLN

2,67 PLN

14,30 PLN

Bremszug

Stück

2,46 PLN

0,57 PLN

3,03 PLN

Seilzug (Gangschaltung)

Stück

1,90 PLN

0,44 PLN

2,34 PLN

Kette

Stück

5,70 PLN

1,31 PLN

7,01 PLN

Korbbefestigung

Stück

18,06 PLN

4,15 PLN

22,21 PLN

Kettenschutzbefestigung

Stück

6,72 PLN

1,55 PLN

8,27 PLN

Retroreflektor

Stück

1,59 PLN

0,37 PLN

1,96 PLN

Reife 26 x 2,125

Stück

27,41 PLN

6,30 PLN

33,71 PLN

Gepackträgerschutz

Stück

24,61 PLN

5,66 PLN

30,27 PLN

Kettenschutz

Stück

5,70 PLN

1,31 PLN

7,01 PLN

Bremszug-Panzerung

l. M.

1,67 PLN

0,38 PLN

2,05 PLN

Gangschaltung-Panzerung

l. M.

2,11 PLN

0,49 PLN

2,60 PLN

Pedalen (Paar)

Stück

13,26 PLN

3,05 PLN

16,31 PLN

Nabe vorne

Stück

164,90 PLN

37,93 PLN

202,83 PLN

Nabe hinter

Stück

130,05 PLN

29,91 PLN

159,96 PLN

Gangschaltungsstößel

Stück

8,87 PLN

2,04 PLN

10,91 PLN

Rad vorne mit Dynamo

Stück

111,00 PLN

25,53 PLN

136,53 PLN

Gangschaltung mit Steuermodul

Stück

17,85 PLN

4,11 PLN

21,96 PLN

Lichtleitung

l. M.

5,12 PLN

1,18 PLN

6,30 PLN

Rahmen

Stück

457,38 PLN

105,20 PLN

562,58 PLN

Linker Griff

Stück

5,49 PLN

1,26 PLN

6,75 PLN

Rechter Griff

Stück

4,71 PLN

1,08 PLN

5,79 PLN

Sattel

Stück

15,30 PLN

3,52 PLN

18,82 PLN

Werbe-Flügel

Stück

33,60 PLN

7,73 PLN

41,33 PLN

Steuer

Stück

5,69 PLN

1,31 PLN

7,00 PLN

Stütze

Stück

14,40 PLN

3,31 PLN

17,71 PLN

Support 115mm

Stück

12,56 PLN

2,89 PLN

15,45 PLN

Speiche vorne

Stück

0,27 PLN

0,06 PLN

0,33 PLN

Speriche hinter

Stück

0,27 PLN

0,06 PLN

0,33 PLN

Sattelstütze

Stück

15,63 PLN

3,59 PLN

19,22 PLN

Rollenbremsen-Befestigungs-Schraube

Stück

19,90 PLN

4,58 PLN

24,48 PLN

Hemmungshebel-Regelschraube

Stück

0,62 PLN

0,14 PLN

0,76 PLN

Hinteres Rad (3 Gänge)

Stück

148,50 PLN

34,16 PLN

182,66 PLN

Gabel

Stück

43,00 PLN

9,89 PLN

52,89 PLN

Steuerstütze

Stück

16,93 PLN

3,89 PLN

20,82 PLN

Sattelstützeklemme

Stück

6,00 PLN

1,38 PLN

7,38 PLN

Zahlenschloss

Stück

56,10 PLN

12,90 PLN

69,00 PLN

Magnetschloss

Stück

672,00 PLN

154,56 PLN

826,56 PLN

*abdingbar.

 

 

Grundsätze:

Grodziski Rower Miejski


Lubelski Rower Miejski


BiKeR


Wrocławski Rower Miejski


Poznański Rower Miejski


Bemowo Bike


Veturilo


Rower Trójmiejski


Opole Bike


KRM – Konstanciński Rower Miejski


Płatności

 

Dokumenty

 

 

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Niederschlagsmenge Ciśnienie: 1009 hPa, Wiatr: 6.57 km/h
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